Chronologische Übersicht des Jahrganges 1841.
VII
Datum
des
Gesetzesc
Ausgegeben
zu
Berlin.
J halt.
Xr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1841.
24. April.
8. Mai.
1841.
14. Juni.
Juli.
14. August.
. Juni.
—
4. August.
to
1. Juni.
21.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das Verfahren
bei Festsetzung und Einziehung der Gebühren
und Auslagen der Friedensrichter und Ge-
richtsschreiber.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Bewilligung
der Stempelfreiheit für die Gesuche und Ver-
handlungen wegen Befreiung von den Land-
wehrübungen.
Verordnung wegen der in den Königlich Preußischen
S-taaten erfolgenden Trauungen von Auslän-
dern mie Inländerinnen.
Vertrag zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Würt-
temberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogehum
Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-
Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien
S.tadt Frankfurt, die Fortdauer des Zoll-
und Handelsvereins betreffend.
Ubereinkunft zwischen Preußen und den zollver-
einten Staaten wegen der Besteuerung des
Runkelrübenzuckers.
Allerhöchster Besehl, wodurch in Betreff der zur Ab-
fassung eines Appellations-Erkenntnisses erforder-
lichen Anzahl von Richtern eine Ausnahme
für diesenigen Obergerichte angeordnet wird,
welche nach „Maßgabe, der Instruktion vom 30.
Ma 1820. über die Verhältnisse der vormals
unmittelbaren Deutschen Reichsstände (Ge-
setz-Sammiung Seite 81.) und nach den bierauf
sich gründenden Rezessen errichtet worden.
Vertrag zwischen Preußen, Sachsen und den zu
dem Thüringischen Zoll= und Handels-
vereine verbundenen Staaten, wegen Fort-
setzung der Verträge vom 30. März und 11. Mai
1883. über die gleiche Besteuerung innerer
Erzeugnisse.
Allerhöchste Bestätigungs -Urkunde des beigesügten
Statuts der Berlin-Frank urter Eisenbahn-
Gesellschaft, nebst Allerhöchster Kabinettorder
vom 28. März 1850.
Allerhöchstvollzogenes Privilegium zur Ausgabe von
vierprozentigen, auf den Inhaber lautenden Obli-
gationen im Gesammtbetrage von 100,000 Rehlr.
für die Stadt Thorn.
Allerhöchste Kabinetsorder, die Ermäßigung der nach
der Danziger Wechselordnung zulässigen zebn
Respittage auf drei betreffend.
10.
2163.
2167.
2186.
(Anl.)
2164.
2168.
(mit Anl.)
21609.
121.
141-153.
148.
151-153.
86.
154-156.
94-113.
114119.
8