Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

VIII 
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1841. 
  
Datum 
des 
Gesetzesc. 
zu 
Berlin. 
Ausgegeben 
J h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
setzes. 
des Ge- 
Seite. 
  
1841. 
30. Mai. 
30. 
1. Juni. 
30. 
30. 
30. 
30. 
1841. 
21. Juni. 
15. Juli. 
26. Juli. 
6. Oktbr. 
  
  
Allerböchster Kabinetsbesehl über die Rechtsbestän- 
digkeit der von Stadt= und Landgemeinen im 
Herzogthum Westphalen bic zum Schlusse des 
Jahres 1839. durch die Vertreter derselben abge- 
schlossenen Rechtsgeschäfte. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Ausdehnung der Be- 
stimmungen in den 55. 14. und 15. des Gesetzes 
über das Mobiliar-Feuer-Versicherungswesen vom 
8. Mai 1837. auf die Beaufsichtigung der 
Versicherungen von Immobilien bei in= und 
ausländischen Feuer-Versicherungsgesell- 
schaften durch die Ortspolizeibehörde be- 
treffend. 
Allerhöchstvollzogenes Publikations-Patent, wegen 
der von der Deutschen Bundes-Versammlung ge- 
faßten Beschlüsse zum Schutze der Werke von 
Schiller, Goethe, Jean Paul, Fried. Richter 
und Wieland gegen Nachdruck. 
Ministerial-Erklärung (und Bekanmmachung vom 
6. Juli 1841.), betreffend die mit der Großher= 
zoglich Hessischen Regierung abgeschlossene 
Übereinkunft wegen wechselseitiger Vollstreck- 
bar-Erklärung der in dem Bezirke des König- 
lichen Appellationsgerichtshofes in Cöln 
und in der Provinz Rheinhessen ergehenden 
Zivil-Urtheile. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ernennung 
des Geheimen Finanzraths Natan zum dritten 
und des Sgadegerichts -Direkeors Tettenborn 
zum vierten Mitgliede der Hauptverwaltung 
der taatsschulden. 
Deklaration, betreffend die Strafbestimmungen 
gegen den unbefugten Betrieb von Mäkler- 
Geschäften. 
Gesetz wegen Aushebung der im Jurisdiktions= 
Bezirk des and= und Stadegerichts zu Brieg 
geltenden besonderen Rechte. 
Gesetz wegen Erleichterung der Ablösung der auf 
dem Grundbesitz haftenden gewerblichen, 
handwerksmäßigen und anderen Leistungen. 
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Verpflich- 
kung diesseitiger Unterthanen, eine Zeitlang 
auf einer Landes-Universität zu Kudiren. 
Gesetz über die Versicherungs-Gesellschaften der 
Provinz Schlesien zur Vergütung der durch die 
Rindviehseuche veranlaßten Verluste. 
  
2170. 
2172. 
15 
— 
r 
S 
2176. 
2177. 
2183. 
  
—. 
12. 124. 
136-138. 
 
	        
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