Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

dere der hohen kontrahirenden Maͤchte 
der anderen ihre Absicht, denselben auf- 
zuheben, wird zu erkennen gegeben ha- 
ben; indem eine jede der hohen kontra- 
birenden Mächte sich das Recht vor- 
ehält, der anderen eine solche Erklärung 
zugehen zu lassen; wie denn auch hier- 
mit zwischen ihnen festgesetzt wird, daß 
gegenwärtiger Vertrag mit allen darin 
enthaltenen Bestimmungen, nach dem 
Ablause von zwölf Monaten, von dem 
Zeitpunkte an gerechnet, wo die eine 
der hohen kontrahirenden Mächte jene 
Erkldrung von Seiten der anderen 
Macht wird erhalten haben, für beide 
Maächte nicht mehr verbindlich seyn soll. 
Artikel V. 
Der gegenwärtige Vertrag soll ra- 
tifzirt und die Ratifkations-Urkunden 
sollen binnen zwei Monaten nach dem 
Tage der Unterzeichnung, oder, wenn 
es seyn kann, noch früher zu London 
ausgewechselt werden. 
Zur Urkunde dessen haben die oben 
genannten Bevollmdchtigten denselben, 
unter Beifügung ihrer respektiven Sie- 
gel, unterzeichnet. 
Geschehen zu London, den zweiten 
März Ein Tausend acht Hundert und 
und ein und WVierzig. 
(L. 8S.) Bülow. 
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lies reserving to Itsell the righbt ol 
Siving such nolice to the olher. — 
And it is hereby agreed between 
Them, that at the expiration of Twelve 
Months alter such notice shall have 
been received by) either Party lrom 
the other, thbis Convention, and all 
the provisions thereof shall ollogether 
cease and determine. 
Article V. 
The present Convention shall be 
ratiliel, and the Raltilications thereos 
shall be eschanged at London at the 
eexpiration of Two Months, or sooner 
il possible. 
In Witness whereol the respective 
Pleuipotentiaries have signed the same 
and have afliked thereto the Seals ol 
their Arms. 
Done at London, the second day 
of March, in the Vear of Our Lord. 
One Thousand Eight Hundred and 
Forty One. 
(L. S.) Palmerston. 
(L. S.) H. Labouchere. 
D. Ratifikations-Urkunden des vorstehenden Vertrages, welche von Sr. Ma- 
jestat dem Könige von Preußen unter dem 12. und von Ihrer Mazjestät der 
Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland unter dem 
20. April d. J. vollzogen worden, sind am 26. April d. J. zu London aus- 
gewechselt worden. 
  
(Nr. 2158.)
	        
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