Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 12. — 
  
(Ir. 2257.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 19. Februar 1842., betreffend die Ausdehnung 
der Befugniß zum Waffengebrauch und der Glaubwürdigkeit vor Gericht 
auf die von Königlichen Forstbeamten zu ihrer Unterstützung und zur Ver- 
stärkung des Forst- und Jagdschutzes angenommenen Korpsjäger. 
A., Ihren Bericht vom 11. v. M. will Ich die Bestimmungen der Order 
vom 21. Mai 1840. (Gesetzsammlung Seite 129.) über die Befugniß zum 
Wassengebrauch und die Glaubwürdigkeit vor Gericht der im Kommunal= oder 
Privatdienst angestellten Korpssäger auch auf die von Königlichen Forstbeamten 
zu ihrer Unterstützung und zur Verstärkung des Forst= und Jagdschutzes ange- 
nommenen und vorschriftsmäßig vereidigten Korpsjäger ausdehnen. Sie haben 
diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenneniß zu bringen. 
Berlin, den 19. Februar 1842. „ „ „ 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister v. Ladenberg. 
—— J ( Nss8s—- 
(Nr. 2258.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. März 1842., betreffend die Verbindlichkeit der 
Apotheker, denen eine erledigte persönliche Konzession wieder verliehen wird, 
zur Uebernahme der Offizin-Einrichtung ihres Vorgängers. 
A den Bericht des Staatsministeriums vom 31. Dezember v. J. geneh- 
mige Ich, daß bei Erledigung einer bloß persönlichen Konzession zur Anlegung 
einer Apotheke demjenigen, welchem in deren Stelle eine neue Konzession ertheilt 
wird, von der Medizinalbehörde auf Antrag des bisherigen Apothekers oder sei- 
ner Erben zur Bedingung gestellt werden darf, die zur Einrichtung und zum 
Betriebe der Offzin seines Vorgängers gehörigen, noch in gutem Zustande be- 
findlichen und für den Geschäftsbetrieb brauchbaren Geräthschaften, Gefche und 
Waarenvorräthe, jedoch nur in einer dem Umfange des Geschäfts angemessenen 
Quantität zu übernehmen. Welche Gegenstände zu übernehmen, sowie die Quan- 
titaͤt und der Preis derselben, ist durch Sachverständige zu bestimmen, deren ei- 
nen der abgehende Apothekenbesitzer, den zweiten der neu antretende Apotheker, 
Jahrgang #### (Nr. 2257 — 2220.) 10 und 
(Ausgegeben zu Berlin am 4. Mai 1842.)
	        
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