Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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(Nr. 2283.) Allerhöchste Kabineesorder vom 22. Juni 1842., betreffend die Ermäßigung der 
von geflößtem Holze nach dem Tarif vom 16. Januar 1841. für das Be- 
fahren des Bromberger Kanals zu erlegenden Abgabe. 
Auf Ihren Antrag vom 11. Juni c. will Ich die, nach dem Tarif vom 
16. Januar 1841. von geflößtem Holze mit 2 Pfennigen für jede 11 Qua- 
dratfuß der Oberfläche bei jeder Schleuse des Bromberger Kanals für das Be- 
fahren desselben zu erlegende Abgabe dergestalt ermaßigen, daß diese Abgabe fortan: 
1) von Flössen, die ganz oder theilweise aus vierkantig beschlagenen Hölzern 
(Quadratholz) oder Balken bestehen, für jede 14 Quadratfuß der Ober- 
fläche, einschließlich des Flottwerks und Wasserraums, 
2) von allen anderen Flössen für jede 18 Quadratfuß der Oberfläche, ein- 
schließlich des Flotewerks und Wasserraums, 
bei jeder Schleuse des genannten Kanals mit 2 Pfennigen entrichtet werden 
soll. Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Sanssouci, den 22. Juni 1842. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister v. Bodelschwingh. 
 
	        
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