Benennung der Gegenstände.
i) Korkholz, Pockholz, Cedernholz und Buchsaooo#
1) Po#n (Wald-) Asche, Weinsen ...
1!) Mineralwasser in Flaschen oder Krügen ...
m) Salpeter, gereinigter und ungereinigter, auch salpetersaures Natro
n) Salzsdure und Schwefelsäurrrrrrr ....
o) SchweseellllAA . . ..p
pp) Terpentin und Terpentinsl (Kienbll
Anmerk. Die allgemeine Eingangs-Abgabe tragen:
1) rohe Erzeugnisse des Mineral-, Thier= und Pflanzenreichs zum Gewerbe= und Me-
dizinalgebrauche, die nicht besonders höher oder niedriger besteuert sind, insbesondere
auch anderswo nicht genannte außer= europäische Tischlerhölzer;
2) ungereinigtes schwefelsaures Natron.
Eisen und Stahl:
a) Roheisen aller Art; altes Brucheisen, Eisenfeile, Hammerschlag
Anmerk. An den Zollgrenzen der Preußtschen westlichen Provinzen, desglelchen von Bayern, Würc-
temberg, Baden, Kurhessen und Luxemburg ist Roheisen auch beim Ausgange frei.
b) Geschmiedetes Eisen in Stäben, desgleichen Luppeneisen, Eisenbahnschienen,
auch Roh= und Cementstahl, Guß= und raffinirter Stoall ....
Anmerk. Von Rohstahl, seewärts von der Russischen Grenze bis zur Welchselmündung einschließ-
lich eingehend, wird nur die allgemeine Eingangs-Abgabe erhoben.
P)Alles geschmiedete Eisen, welches zu feinen Sorten verarbeitet, desgleichen
Eisen, welches zu groben Vestandtheuen von Maschinen und Wagen (Kur-
beln, Achsen und dergleichen) roh vorgeschmiedet ist; auch schwarzes Eisen-
blech und Platren, Anker und Ankerketten
Anmerk. Geknoppertes Zaineisen kann in Bayern auf der Grenze von Hindelang bis Freilassing
zu dem Zollsatze von 1 Rehlr. (1 fl. 45 kr.) pro Zentner eingehen.
d) Weißblech, geßrnißtes Eisenblech und Eisendraaht.