Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

— 308 — 
deshalb durch die heute von Mir vollzogene besondere Verordnung, 
eine Ermäßigung des gesetzlichen Salzpreises von 15 Rthlr. auf 12 Rohlr. 
für die Tonne vom 1. Januar k. J. ab angeordnet, und bestimme 
zugleich, daß die nach Abzug des davon zu erwartenden Einnahme- 
Ausfalles von 1,740,000 Rthlr. übrig bleibende Summe von 180,000 
Rehlr. vorzugsweise zur Vermehrung der öffentlichen Salzverkaufstellen, 
außerdem aber auch zu anderen, die möglichste Verminderung der 
Salzpreise beim Kleinverkauf bezweckenden Einrichtungen, namentlich 
zur Debitirung des Salzes in möglichst kleinen Quantitäten Seitens 
der vorbezeichneten Verkaufstellen verwendet werden soll. 
2) Neben dem vorstehend bewilligten Steuer-Erlasse wünsche Ich dem Lande 
auch die Vortheile zu verschaffen, die, in mehrfacher Hinsicht, von einer 
Verbindung der Hauptstadt mit den Provinzen und der Provinzen unter 
einander vermittelst umfassender, in den Hauptrichkungen das Ausland 
berührender, Eisenbahn-Anlagen erwartet werden dürfen. Ich bestimme 
daher in Uebereinstimmung mit dem Gutachten der vereinigten ständischen 
Ausschüsse, daß die Ausführung solcher, von denselben für ein dringendes 
Bedürfniß erachteten Eisenbahn-Verbindungen durch die dem Staate zu 
Gebote stehenden Mittel und insbesondere auch durch Uebernahme einer 
Garantie für die Zinsen der Anlage-Kapikalien mit Kraft und Nachdruck 
befördert werden soll, und will darüber von Ihnen, dem Finanzminister, 
baldmöglichst ndhere Anträge erwarten. 
Wenn Ich sonach in die Belastung der Staatskasse mit einer neuen 
fortlaufenden Ausgabe, die sedoch den Betrag von jährlich Zwei Millionen 
Thaler nicht übersteigen darf, hierdurch willige, so geschieht dies in der 
Hoffnung, daß es bei strenger Sparsamkeit in allen VDerwaltungszweigen, 
die Ich nach wie vor von sämmtlichen Departements-Chefs erwarte, 
möglich seyn werde, jene neue Last, selbst, wenn sie dußersten Falles nach 
und nach den vorbestimmten höchsten Betrag erreichen sollte, aus den 
Ueberschüssen des Staatshaushalts zu decken. Sollte dies aber ungeach- 
tet Meiner hierauf gerichteten Bestrebungen nicht gelingen und deshalb 
zur Aufrechthaltung des Gleichgewichts zwischen den Einnahmen und Aus- 
gaben des Staats eine Wiedererhöhung der Steuern nöthig werden, 
die Ich für diesen Fall unter verfassungsmäßigem ständischen Beirath 
anzuordnen Mir vorbehalte, so hege Ich zu Meinen getreuen Untertha- 
nen das, durch die Erkldrungen der vereinigten ständischen Ausschüsse 
noch mehr in Mir befestigte zuversichtliche Vertrauen, daß sie ein solches, 
für einen großen narionalen Zweck gefordertes Opfer gern und willig 
über-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.