Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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(Nr. 2313.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 23. November 1842., die Ernennung des Ober- 
Regierungsraths Köhler und des Stadtältesten Knoblauch zu Mitglie- 
dern der Hauptverwaltung der Staatsschulden betreffend. 
A. die Mir Seitens des Staatsrathes gemachten Vorschläge habe Ich den 
Ober-Regierungsrath Köhler zum dritten und den Stadtältesten Knoblauch 
zum vierten Mitgliede der Haupt-Verwaltung der Staatsschulven ernannt, auch 
wegen deren Verpflichtung das Erforderliche an den Justizminister verfügt, wo- 
von Ich Sie mit dem Auftrage in Kenntniß setze, diese Ernennungen durch 
die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Charlottenburg, den 23. November 1842. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister Rother.
	        
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