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Schwerspath (unverpackt);
Seifenfluß;
Steinernes Geschirr;
Toͤpferwaaren (gemeine);
Torf, Torfkohlen;
Tufsteine (gemahlene und ungemahlene);
Virtriolsteine.
3) Von Bau= und Nutzholz wird der Nheinzoll nach kubischem Maaße
erhoben, und zwar vom Kubikmeter oder 32 /4#½% Preußische Kubikfuß:
a) für Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Kirschen-, Birn-, Apfel= und Kor-
nelholz:
#) abwärts: so viel wie von 4 Cemmnern nach den Satzen unter II. a.;
/3) aufwärts: so viel wie von zwei und einem halben Centner nach
den Satzen unter II. b.
) Für Fichten-, Tannen-, Lerchen-, Buchen-, Pappeln-, Erlen= und an-
deres weliche und harzige Holz:
%) abwärts: so viel wie von zwei Cenenern nach den Sätzen unrer II. 2.;
13) aufwärts: so viel wie von einem und einem Viertel Centner nach
den Sätzen unter II. b.
4) Folgende Arrikel, als:
Bausteine (gebrochene), Sandsteine von abgebrochenen Gebauden, rohe
ungebrannte Kalksteine;
Besen;
Butter (frische);
Dünger aller Art, als: ausgelaugte Asche, Absälle von Fabriken,
Stallmist, Gips, Mergel 2c.;
Eicheln zur Saat und zur Mast;
Eier;
Erde (gemeine) wie Sand, Lehm, Kies 2c
Erde (schwarze und gelbe), Walker-, Töpfer= und Pfeifenerde, Sand
von Frechem;
Zinn und Silbersand, Sand zu seinen Gußarbeiten;
Faschinen zu Wasserbau, Weidensetzlinge;
Fische (lebende);
FEloß= und Schiffsgeräthschaften;
Futterkrduter, Heu 2c.;
Gartengewächse (frische), als: Blumen, Gemüse, Zwiebeln und genieß-
bares Wurzelwerk, wie z. B. Kartoffeln, auch Runkelrüben;
Geflügel;
Kno-