Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

45 — 
Gesetz-Sammlung 
  
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
E Nr. 5. — 
  
  
(Nr. 2241.) Allerhöchste Kabineksorder vom 14. Januar 1842., die Anlage einer Eisenbahn 
von Magdeburg nach Halberstadt und nach Braunschweig betreffend. 
N für die Ausführung einer Eisenbahn von Magdeburg nach Groß- 
Oschersleben und von da nach Halberstadt eine Aktien-Gesellschaft zusammen- 
getreten, und die Fortsetzung der Bahn von Groß--Oschersleben nach Wolfen- 
büttel zum Anschluß an die von dort nach Braunschweig führende Eisenbahn 
von der Herzoglich Braunschweigischen Regierung übernommen worden ist, will 
Ich mit Rücksicht auf die am 10. April 1841. mit der Königlich Hannover= 
schen und der Herzoglich Braunschweigischen Regierung wegen der Herstellung 
einer Eisenbdahn von Magdeburg über Groß-Oschersleben nach Braunschweig, 
Hannover und Minden abgeschlossenen Verträge zur Anlage einer Eisenbahn 
von Magdeburg über Groß-Oschersleben nach der Landesgrenze in der Fich- 
tung auf Wolfenbüttel in Verbindung mit einer Eisenbahn von Groß-Oschers- 
leben nach Halberstadt hierdurch die in Ihrem Berichte vom 1. d. M. nachge- 
suchte landesherrliche Genehmigung ertheilen. Zugleich bestimme Ich, daß die 
in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. 
ergangenen allgemeinen Vorschriften, namentlich diejenigen über die Expropria= 
tion, nebst den in den vorerwähnten Staatsverträgen vom 10. April 1841. ent- 
haltenen besonderen Bestimmungen und Maaßgaben auf die ebengedachte Eisen- 
bahn Anwendung finden sollen, und daß insbesondere in Ansehung der Fahrten 
auf der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn, um das nothwendige Ineinander= 
greifen mit den Fahrten auf den damit in Verbindung stehenden Eisenbahnen 
zu sichern, nicht nur die Genehmigung, sondern auch die Abänderung der Fuhr- 
Pläne der Regierung zu Magdeburg vorbehalten bleiben soll. Die gegenwär- 
tige Order ist mit den oben gedachten Staatsverträgen vom 10. April 1841 
durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 14. Januar 1842. „ » 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Finanzminister Grasen v. Alvensleben. 
  
Jahrgang 1842. (Nr. 2341 — 222.) 224 
(Ausgegeben zu Berlin am 18. Februar 1842.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.