(Nr. 2346.) Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde des Nachtrags zu dem Statute der Ober-
Schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft, in Betreff der Verausgabung von
370,300 Rehlr. Priorität -Aktien. Vom 7. März 1843.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von
Preußen 2c. 4c.
Nachdem die unterm 2. August 1841. von Uns bestaätigte Ober-Schlesische
Eisenbahn-Gesellschaft in der General-Versammlung vom 8. Februar d. J. be-
schlossen hat, den im §. 4. ihres Statuts auf 1,470,000 Rehlr. festgesetzten
Fonds für die Eisenbahn von Breslau nach Oppeln, von welchem nur ein Be-
trag von 1,429,700 At. durch ausgegebene Aktien aufgebracht worden ist, auf
1,800,000 Rehlr. zu erhöhen und die dazu erforderliche Summe von 370/,300 Rthlr.
durch Ausgabe sogenannter Prioritäts-Aktien nach den Bestimmungen des anlie-
genden Nachtrags zu dem unterm 2. August 1841. konfrmirten Statute aufzu-
bringen, so wollen Wir Unsere Genehmigung hierzu ertheilen und den eben ge-
dachten Nachtrag mit Vorbehalt der Rechte Dritter hierdurch bestärigen.
Zugleich befehlen Wir, daß die gegenwärtige Genehmigung und Bestän-
gung nebst dem Nachtrage zum Statute durch die Gesetz-Sammlung bekannt
gemacht werde.
Berlin, den 7. März 1843.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Bodelschwingh.
Nach-