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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 26—
(Nr. 2371.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 22. Mai 1843., betreffend die Erhöhung der
Gewerbesteuer für die Angehörigen solcher Staaten, in denen die diesseitigen
Unterthanen in gewerbsteuerlicher Beziehung ungünstig behandelt werden.
J. Betracht der Hoͤhe der Abgaben, welche diesseitige Unterthanen in mehre-
ren Staaten zu entrichten haben, wenn sie daselbst Waarenbestellungen auf Pro-
ben umherziehend suchen, Waarenankaͤufe im Umherziehen machen, oder sonst
ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, ermaͤchtige Ich auf Ihren gemeinschaft-
lichen Bericht vom 17. v. M. Sie, den Finanzminister, die durch das Gewerbe-
steuergesetz vom 30. Mai 1820. bestimmte Steuer fuͤr die Angehoͤrigen solcher
Länder, in welchen die diesseitigen Unterthanen hinsichtlich der von ihnen zu ent-
richtenden Gewerbsabgaben (Gewerbe-, Patentsteuern u. s. w.) minder günstig,
als die eigenen Angehörigen jener Länder behandelt und außer Verhältniß zu
der, von den Angehbrigen anderer Länder in Meinen Staaten zu entrichtenden
Steuer belastet werden, nöthigenfalls bis auf das Achtfache zu erhöhen. Eine
gleiche Steuererhöhung kann auch für diesenigen, welche den vorbezeichneten
Ländern nicht angehören, in dem Falle angeordnet werden, wenn sie für Rech-
nung der Angehörigen solcher Lander irgend ein Gewerbe im Umherziehen im
diesseitigen Gebiete betreiben. — Wer ohne Entrichtung der nach der gegen-
wärtigen Order und nach den in Folge derselben erlassenen Anordnungen zu er-
legenden Gewerbesteuer selbst, oder durch andere, ein von dieser Steuer betroffe-
nes Gewerbe betreibt, oder es unternimmt, diese Steuer ganz oder theilweise
auf irgend eine Art zu umgehen, hat neben der Konßtskation der, des Gewerbes
wegen mitgeführten Gegenstände das Vierfache der erhöheten Jahressteuer als
Strafe verwirkt. Hinsichtlich des Verfahrens gegen die Kontravenienten kom-
men die in Betreff der Zuwiderhandlungen gegen das Gewerbesteuergesetz über-
Jahrgang 1883. (Nr. 2371.) 47 haupt
(Ausgegeben zu Berlin den 30. August 1843.)