Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

Zinskoupons, welche innerhalb vier Jahren, von 
der Berfallzelt abgerechnet, nicht erhoben werden, 
verfallen der Gesellschaft. 
Dividendenscheinc, welche Iinnerhalb vier Jahren, 
von der Verfallzeit abgerechnet, nicht erhoben wer- 
den, verfallen der Gesellschaft. 
— 319 — 
Schema 
der 
Zinskoupous und Oividendenscheine. 
  
Zinskoupons-.W. 
zur 
Oberschlesischen Eisenbahn-Aktie 
AM . . . . . 
Inhaber dieses empfängt am 1. Januar (Juli) 18. die halbjährlichen 
Zinsen der oben benannten, über 100 Thaler lautenden Aktie mit Einem 
Thaler 22 Sgr. 6 Pf. aus der Gesellschaftskasse. 
  
· Oberschlesische Eisenbahngesellschaft. 
Eing. Fol. 
Dioldendenschein. . .... 
zur 
Oberschlesischen Eisenbahn-Aktie 
W. . 
Juhaber dieses empfaͤngt im Monat April 18.. aus der Gesellschaftskasse die 
fuͤr das naͤchst vorhergegangene Kalenderjahr festzusetzende Dividende, deren 
Betrag oͤffentlich bekannt gemacht werden wird. 
Sur) Oberschlesische Eisenbahngesellschaft. 
Eing. Fol. 
  
(Fr. 2770 —7.) (Nr. 2377.)
	        
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