90 Die Staatsstreitigleiten und ihre Entscheidung ohne Krieg.
Rechtswidrigkeit verhäugt werde. Jedenfalls muß aber die Justiz in
allen Instanzen verweigert sein, bevor der Repressalienweg betreten wird
und Verhandlungen von Staatsregierung zu Staatsregierung wegen
Genugthunngserlangung eröffnet werden.
) Vattel 8s Wildman I. 194; Twiss II.
*) Vattel l.
) Wildrmaue 1. 195; Wurm l. c.
* 20.
Einzelne Repressalienhandlungen.
Nach der oben angegebenen Definition von Repressalien sind sie die
in Friedenszeiten eine Rechtswidrigkeit eines Staates mit einer gleichen
oder ähnlichen erwidernde Handlungsweise. Während nun Vattel als
einzelne Repressalienhandlungen anführt, daß eine Nation des einer
anderen Nation Angehörenden sich bemächtigen, es zu ihrem Vortheil
bis zum Betrage des ihr Geschuldeten mit Schäden und Zinsen ver.
wenden oder es zurückhalten könne bis zur vollen Genugthunng, haben
Neuere diesen blos den alten Repressalien entsprechenden financiellen
Ersatzstandpunkt verlassen und eine Reihe anderer Handlungen als
moderne Repressalien bezeichncet. So hält Oppenheimt) die Repressalien
im Allgemeinen für feindselige Handlungen zur Rettung der Ehre oder
zur Erzwingung einer Satisfaction, wenn sie auch durchaus nicht dasselbe
erwidern. Ueberhaupt beständen sie aber in einer sichtbaren Abbrechung
des diplomatischen Verkehrs und selbst derjenigen freundschaftlichen Vergünstigungen,
welche die Völkerrechtssitte allgemein eingeführt, ohne schon
directe Rechtsverletzung zu sein. Zum Beispiele könnten Repressalien
geübt werden durch Ausweisung aller Fremden der zu verfolgenden
Nation, selbst der Gesandten und Consuln, durch Aufkündigung
laufender Handels. und Schifffahrtsverträge, durch Versagung aller
Rechtswohlthaten an die jeuseitigen Unterthanen 2c. Nur dürften
sie keine unmittelbare Verletzung des Bölkerrechts enthalten,
zum Beispiel keine Mißhaudlung von Gesandten, kein unmittelbares Zuwiderhandeln
gegen güllige Verträge, denn sonst verfehlten sie ihren
Zweck, durch thatsächliche Nachweisung der Wichtigkeit des freundlichen
Vernehmens Restitution und Satisfaction zu erzwingen, indem sie im
Gegentheil dann einen casus belli enthielten und den Geguer bei seiner
Ehre zum Kriege zwängen.
Bluntschlie) führt als ohne Krieg geltende völkerrechtlich zulässige
Repressalien an: