Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

VI 
Chronologische ÜUbersicht des Jahrganges 1843. 
  
Datum 
des 
Gesetzestc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
3 h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1843. 
7. März. 
31. 
7. April. 
4. Mai. 
  
1843. 
27. März. 
Mai. 
. Juni. 
.April. 
8. Juni. 
Mai. 
8. Juni. 
. Mai. 
  
Verordnung wegen Theilung gemeinschaftli- 
cher Jagddistrikte in der Provinz West- 
phalen. 
Verordnung über die Aus führung der Theilun- 
gen gemeinschaflicher Jagddistrikte in der 
Provinz Westphalen. 
Verordnung wegen Theilung gemeinschaftli- 
cher Jagddistrikte, für sämmtliche zum ständi- 
schen Verbande der Kur= und Neumark Branden- 
burg und des Markgrasthums Niederlausitz, so 
wie der Provinz Sachsen gehörigen Landestheile. 
Verordnung über die Ausführung der Jagd- 
gemeinheits-Theilungen für die zum ständi- 
schen Verbande der Kur= und Neumark Branden= 
burg und dem Markgrafthum Niederlausitz, so 
wie der Provinz Sachsen gehörigen Landestheile. 
Allerhöchste Bestätigungs-Urkunde des Nachtrags zu 
dem Statute der Oberschlesischen Eisenbahn- 
Gesellschafe, in Betreff der Verausgabung 
von 370,300 Rehlr. Prioritäts-Akeien. 
Vertrag zwischen Sr. Majs. dem Könige von Preußen 
und Sr. Masestät dem Könige von Hannover, 
die Erweiterung der Emsschistfahrt und die 
auf der Ems ju erhebenden Schifffahresab- 
gaben betreffend. (Ratifizirt am 17. Mai 1843.) 
Reglement für die Feuersozietät des platten 
Landes der Grafschaft Hohnstein. 
Allerhöchste Kabineksorder, betressend die Ermächti- 
gung des Krediet-Institues für Schlesien, 
die serner zu bewilligenden Pfandbriefe B. zu 
31 Prozent jährlicher Zinsen auszuferiigen, die 
sährliche Amortisation derselben jedoch auf 11. 
Prozent zu erhöhen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Ermäßi- 
gung des für den Übergang über den Rhein 
bei Coblenz, Cöln, Düsseldorf und Wesel 
zu erhebenden Brück= und Fährgelb 
Erneuertes Reglement für die Mbeliwrofsct 
Land-Feuersozietät. 
Verordnung wegen Auflösung der bisherigen Land- 
Feuersozietät des Fürstenthums Halberstadt, 
Verschmelzung derselben mit der Magdeburgi- 
schen Land-Feuersozietät und Ein führung 
eines erneuerten Reglements für die Letzkere. 
Gesetz über die Umschreibung außer Kurs ge- 
setzter oder zum Umlauf unbrauchbar ge- 
wordener, unter öffentlicher Autorität auf seden 
Inhaber ausgesertigter Papiere. 
  
2340. 
2346. 
(mit Anl.) 
235. 
  
109-114. 
115-124. 
125-129. 
130-140. 
170-175. 
231254. 
141-167. 
185. 
17. 
186221. 
177-179. 
 
	        
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