Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

VIII 
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1843. 
  
Datum 
des 
Gesetzestcc. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
JIJn h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1843. 
29. Juni. 
3. Juli. 
1843. 
11. Juli. 
15. August. 
15. August. 
30. 
3. Oktbr. 
15. August. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachung der Ubereinkunft der zum 
Zoll= und Handelsvereine verbundenen Regierun- 
gen vom 21. September 1842. wegen Ertheilung 
von Erfindungspatenten und Privilegien. 
Verordnung, enthaltend die in Folge der Verordnung 
vom 23. Februar 1843. nothwendigen Ergän- 
zungen der die Presse und Censur betreffen- 
den Vorschriften. 
Verordnung, betreffend die Vertheilung der Ein- 
künfte erledigter katholischer Kuratstel- 
len im Biskhum Paderborn und in den auf 
der rechten Rheinseite gelegenen Theilen des 
Erzbisthums Cöln und der Bisthümer Münster 
und Trier. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betr. das öffentliche Auf- 
gebot verloren gegangener Hypothekendoku- 
mente über Domainenabgaben und Inven- 
tariengelder, zum Zwecke der Amortifation. 
Nachtrag zu dem Statute der Oberschlesischen 
Eisenbahngesellschafe in Betreff der Wei- 
kerfübrung der Bahn von Oppeln bis nach 
der ÖOsterreichischen Landesgrenze bei Berun. 
Allerhöchste Kabinetsorder, mit dem Reglement über 
die Befugniß der approbirten Medizinalperso- 
nen zum Selbstdispensiren der, nach ho- 
möopathischen Grundsätzen bereiteten Arzenei- 
mittel. 
Allerhöchste Kabineksorder, für das Herzogtbum 
Westphalen, beereffend die Gültigkeit der 
Rechtsgeschäfte, welche seit dem 1. Januar 
1840. von den Landgemeinden und Städten 
abgeschlossen worden sind und bis zur Einführung 
der Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841., 
und wo die Städteordnung nicht eingeführt wor- 
den ist, bis zur Einrichrung der Gemeindeverfas- 
sung, noch werden abgeschlossen werden. 
Verordnung, wegen Einführung eines gleichen 
Haspelmaßes für Handgespinnst aus Flachs 
in der Provinz Westphalen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch bestimmt wird, 
wie es im Bezirke des Appellationsgerichtshofes 
zu Cöln bei dem Ableben eines Staats= oder 
andern öffentlichen Beamten, welcher Akeen 
oder Gelder in ametlicher Verwahrung hat, hin- 
sIchtlich der Versiegelung gehalten werden soll. 
Verordnung, betreffend die Einlegung der Rechts- 
mittel. 
  
2364. 
2365. 
2376. 
(Anl.) 
2373. 
(mit Anl.) 
2366. 
2372. 
2378. 
2367. 
  
257264. 
289-291. 
311-319. 
305-307. 
303. 
321. 
 
	        
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