VIII
Chronologische Ubersicht des Jahrganges 1843.
Datum
des
Gesetzestcc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
JIJn h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1843.
29. Juni.
3. Juli.
1843.
11. Juli.
15. August.
15. August.
30.
3. Oktbr.
15. August.
Ministerial-Bekanntmachung der Ubereinkunft der zum
Zoll= und Handelsvereine verbundenen Regierun-
gen vom 21. September 1842. wegen Ertheilung
von Erfindungspatenten und Privilegien.
Verordnung, enthaltend die in Folge der Verordnung
vom 23. Februar 1843. nothwendigen Ergän-
zungen der die Presse und Censur betreffen-
den Vorschriften.
Verordnung, betreffend die Vertheilung der Ein-
künfte erledigter katholischer Kuratstel-
len im Biskhum Paderborn und in den auf
der rechten Rheinseite gelegenen Theilen des
Erzbisthums Cöln und der Bisthümer Münster
und Trier.
Allerhöchste Kabinetsorder, betr. das öffentliche Auf-
gebot verloren gegangener Hypothekendoku-
mente über Domainenabgaben und Inven-
tariengelder, zum Zwecke der Amortifation.
Nachtrag zu dem Statute der Oberschlesischen
Eisenbahngesellschafe in Betreff der Wei-
kerfübrung der Bahn von Oppeln bis nach
der ÖOsterreichischen Landesgrenze bei Berun.
Allerhöchste Kabinetsorder, mit dem Reglement über
die Befugniß der approbirten Medizinalperso-
nen zum Selbstdispensiren der, nach ho-
möopathischen Grundsätzen bereiteten Arzenei-
mittel.
Allerhöchste Kabineksorder, für das Herzogtbum
Westphalen, beereffend die Gültigkeit der
Rechtsgeschäfte, welche seit dem 1. Januar
1840. von den Landgemeinden und Städten
abgeschlossen worden sind und bis zur Einführung
der Landgemeindeordnung vom 31. Oktober 1841.,
und wo die Städteordnung nicht eingeführt wor-
den ist, bis zur Einrichrung der Gemeindeverfas-
sung, noch werden abgeschlossen werden.
Verordnung, wegen Einführung eines gleichen
Haspelmaßes für Handgespinnst aus Flachs
in der Provinz Westphalen.
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch bestimmt wird,
wie es im Bezirke des Appellationsgerichtshofes
zu Cöln bei dem Ableben eines Staats= oder
andern öffentlichen Beamten, welcher Akeen
oder Gelder in ametlicher Verwahrung hat, hin-
sIchtlich der Versiegelung gehalten werden soll.
Verordnung, betreffend die Einlegung der Rechts-
mittel.
2364.
2365.
2376.
(Anl.)
2373.
(mit Anl.)
2366.
2372.
2378.
2367.
257264.
289-291.
311-319.
305-307.
303.
321.