Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

von Hannover, Kurhessen und Braunschweig in Bezug auf die von 
dem ehemaligen Koͤnigreiche Westphalen auf sie unmittelbar uͤbergegan- 
genen Landestheile jede Mitwirkung verweigert haben. 
ndem Ich Sie, den Finanzminister beauftrage, die wegen Ausführung des 
taatsvertrages vom 29. Juli v. J. erforderlichen Einleitungen zu treffen und 
dabei die Bestimmungen der Kabinetsorder vom 31. Januar 1827. sub C. 
Nr. 6. und 7. zur Anwendung zu bringen, ermächtige Ich Sie, den Minister 
der auswärtigen Angelegenheiten, den Staatsvertrag vom 29. Juli v. J. nun- 
mehr durch die Gesetzsammlung zu verbffentlichen. 
Berlin, den 3. März 1843. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Frh. v. Bülow und 
v. Bodelschwingh. 
  
(Nr. 2334.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Seiner Majestät 
dem Könige von Hannover, Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitre- 
genten von Hessen und Seiner Herzoglichen Durchlaucht dem Herzog von 
Braunschweig und Lüneburg, die Regulirung der Central-Schuldverhält= 
nisse des vormaligen Königreichs Westphalen betreffend. Vom 29. Juli 1842. 
N% in Folge der Auflösung des vormaligen Königreiches Westphalen 
und in Gemäßbheit des fünften Separat-Artikels des unter dem 2. Dezember 
1813. zwischen den damals verbündeten Mächten und Kurhessen geschlossenen 
Vertrages Kommissarien der Regierungen von Preußen, Hannover, Kurhessen 
und Braunschweig als Besitzern der zu dem Königreiche Westphalen vereinigt 
gewesenen Länder zu Anfang des Jahres 1814. in Cassel zusammengetreten wa- 
ren, theils um die dort befindlichen auf ihre Landestheile bezüglichen Papiere, 
Akten und Dokumente zu sondern und in Empfang zu nehmen, theils um die 
bis dahin gemeinschaftlich gewesenen Interessen dieser Länder zu reguliren, die 
Erfüllung der letzteren Aufgabe der Kommission bis zu deren Aufléfung aber 
nicht hatte bewirkt werden können; das Bedürfniß einer diesfälligen Auseinan= 
dersetzung spaterhin jedoch von Neuem fühlbar geworden, auch zum Zwecke die- 
ser Auseinandersetzung auf Einladung Preußens eine neue Kommission zusammen- 
getreten und mit Hülfe derselben, unter mancherlei Unterbrechungen, der Gegen- 
stand in allen seinen Beziehungen bis zu der Ueberzeugung erörtert worden war, 
daß nun die Verhandlungen als erschöpft angesehen werden konnten: so haben 
die betheiligten Regierungen, von dem Wunsche geleitet, das Resultat Ihrer 
Verhandlungen in die Form eines Vertrages zusammen zu fassen, zu diesem 
Behufe Bevollmächtigte ernannt, und zwar: Sel 
eine
	        
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