Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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wird der Gesellschaft, außer der Erstattung der Feuerungskosten, nur ein maͤßi- 
ges Bahngeld gewährt. 
Findet daneben auch die Benutzung der Transportmittel der Gesellschaft 
Statt, so wird dieselbe nach billig mäßigen Satzen besonders vergütet. 
Die eellchaft wird darauf Bedacht nehmen, eine Anzahl von Trans- 
portfahrzeugen so einzurichten, daß solche nöthigen Falls auch zum Transport 
von Pferden benutzt werden können, auch eine Anzahl von Wagen in einer 
Länge von 12 Fuß zum Gebrauch bei der Absendung der Militair--Effekten bereit 
zu halten. 
#. 78. So weit nicht über die Verhültnisse der Gesellchaft zum Staate 
in diesen Statuten besondere Festsetzungen enthalten sind, bestimmen sich diesel- 
ben nach dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 
1838. Außerdem kommen binsichtlich der Eisenbahnstrecke von Minden bis 
zur Landesgränze die besonderen Bestimmungen und Maaßgaben zur Anwen- 
dung, welche in dem Staatsvertrage zwischen Preußen, Hannover und Braun- 
schweig über die Ausführung einer Eisenbahn von Magdeburg über Braunschweig 
und Hannover nach Minden vom 10. April 1841. (Gesetzsammlung für 1842. 
S. 46.) enthalten sind. 
#K. 79. Die von der Direktion akzepturten Modifkationen oder Zusätze 
zu den Socatuten, welche die Staatsregierung bei Vollziehung der Konzessson 
etwa vorschreiben möchte, sollen für die Gesellschaft eben so bindend seyn, als 
wenn sie wörtlich in diesen Statuten enthalten wären. 
Transitorische Verfügungen. 
Art. 1. In Betreff der nach §s. 9. b. im Wege der Aktienzeichnungen 
unterzubringenden 11,140,000 Thaler sind, da diese Summe durch die bisherigen 
Feichnungen und Bewerbungen sehr bedeutend überschritten ist, folgende Be- 
stimmungen maaßgebend: 
I. Es sind vorzugsweise zu berücksichtigen: 
a) die von den Aktiondren der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft an- 
gemeldeten Zeichnungen zum Betrage von. . . 20095,200 Thlr. 
b) diejenigen Aktienzeichnungen, welche auf den Grund 
der von der Direktion jener Gesellschaft bekannt ge- 
machten Bedingungen vom Maͤrz 1841. bis zur 
Summe von. 885,400 
erfolgt sind; 
Jc) das Stammkapital, welches durch die nterscheiten 
der am 19. August d. J. zur Begründung der Ge- 
felschaft in Köln zusammengetretenen dreiundfünfzig 
ktienzeichner für eine Summe von 347,800 
gebildet ist. 
Solche sind daher für die Totalsumme von 3,328,400 Thlr. 
einer Reduktion nicht unterworfen. 
U. Auf
	        
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