Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 21. 
  
  
  
  
(Nr. 2461.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Juni 1814. in Bezug auf die unter dem- 
selben Dato erlassene Verordnung über das Verfahren in Ehesachen. 
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Ich habe auf das Gutachten des Sctaatsraths die beifolgende, aus dem frü- 
heren Gesetzentwurfe über die Ehescheidungen ausgesonderte Verordnung über 
das Verfahren in Ehesachen vollzogen, da Meiner ursprünglichen Absicht gemäáß 
die Verbesserung des Verfahrens den Abänderungen der Ehescheidungsgründe 
und der rechtlichen Folgen der Ehescheidung vorangehen soll. Ueber diese Ab- 
Anderungen will Ich zu seiner Zeit noch das Gutachten der Stände vernehmen. 
Zur gründlichen Vorbereitung des hierüber zu erlassenden Gesetzes sollen die Er- 
fahrungen der Gerichte über die Erfolge des verbesserten Verfahrens in Ehe- 
sachen gesammelt und Mir von Zeit zu Zeit durch den Justizminister eingereicht 
werden. Ich werde nicht nur die gesammelten Resultate den Landtagen vor- 
legen lassen, sondern habe auch beschlossen, daß der vollständige, die Eheschei- 
dungsgründe und die rechtlichen Folgen der Ehescheidung umfassende Gesetzent- 
wurf mit den nach den Ergebnissen der Berathungen des Staatsraths abge- 
saßten Motiven zur Publizitäkt gebracht werde. Sie, die Justizminister Mühler 
und von Savigny, haben zu dem Ende das Erforderliche in Ihren Ressorts 
zu veranlassen. Dieser Mein Befehl ist mit der gegenwärtigen Verordnung 
durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenmuiß zu bringen. 
Sanssouci, den 28. Juni 1844. 
  
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jahrgang 1835. (Nr. éb1 — 2962.) 29 (Nr. 2402.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 9. Juli 1813.)
	        
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