Sachregisier.
Diensteld, (Forts.) (
rung der Strase angesehen werden. (V. v.
— 202.
Dlensteinkommen, siehe Besoldungen.
Dienstentlassungen, (Entfernungen aus dem Amte),
eim Wege des Dlozlplinar-Strafverfahrens. (G. v.
29. März 41. J. 3. 4. 11. 18. 21. 22.) 77. 79. 80.
81. — besonders wegen mangelhafter Amtrsführung,
unordentl. Lebenswandels, Trunks, Verschwendung,
Schuldenmachens rc. (ebend. 6. 3. 21. u. 22.) 77.
81. — Einleltung ders. im Disziplinarwege wider
Beamte wegen gemeiner, gegen solche nur auf den
Antrag des Beleidigten zu bestrasenden Verbrechen,
wenn solcher nicht stattfindet oder der Strafantrag
zurückgenommen wird. (G. v. 29. März 44. J. 13.) 79.
— mit solchen tritt zuglelch der Verlust des Titels
und Ranges eln, sowie auch der Verlust des An,
spruchs auf Pension. (ebend. s. 18.) 80. — in wie
fern ein Theil der letztern, wenn besondere Umstaͤnde
eine mildere Beruͤcksichtigung zulassen, als Unter-
stützung bewilligt werden kann. (ebend. s. 18.) 80.
— Einleitung und Führung der Untersuchung we-
gen solcher. (ebend. Is. 25—27.) 82. — Entschel-
dung über solche durch die Provinzlal Behsrden und
die Verwaltungschefs. (ebendas. 95. 28—31.) 322—
84. — wenn der Angeschuldigte nicht zu den Be
amten gehört, die von elner Provinzlal, oder untern
Behörde ernannt oder bestätigt worden sind, oder
wenn er nicht bel den obersten Verwaltungs-Behör-
den als Kanzleldlener, Bote, Kastellan, angestelle ist,
so gehört die Enrscheldung vor das Staateminsste-
rium, bei welchem ste der Verwaltungschef mittelst
Votums in Antrag zu bringen hat. (ebend. F. 35.)
81. — Versfahren in solchen Fällen. (ebend. 9§. 35
—38.) X1. 85. — Mitthellung des Staateministe-
rial, Beschlusses an den Staatsrath, wenn der An-
geschuldigte ein Amt bekleidet, zu welchem die Er-
nennung oder Bestätigung von des Königs Majestät
erfolgt, und Allerhschste Entrscheidung darüber auf
erstattetes Gutachten des Staatsraths. (ebend. F. 37.)
85. — vor das Staatsminsstertum gehört auch die
Entscheldung über dle bei demselben, dessen Behör=
den und bei dem Staatssekretarlate angestellten Kanz=
leidiener, Boten, Kastellane 2c. (ebend. s. 39.) 85. —
Dieziplinar-Untersuchungs, und Sorafverfahren ge-
gen Justiz# und richterliche Beamte, wegen Dienst-
entlassung. (ebend. §# 40—43.) 83. 86. — deögl.
gegen Gemelndebeamte, Oberbürgermeister, Bürger-
meister, Maglstratsmitglieder und städtische Uncer-
beamte, sowie a gen Amtmänner Iin Westphalcen.
(ebend. §9. 45, u. 46.) 56. 87. — sür eine bestimmte
27. Junt
1844.—
Dienstentlassungen, (Forts.)
Zeit gewählte und definttiv angestellte Bürgermeister
und Maglstratomttglieder können vor Ablauf ihrer
Amtsperlode nur unter Beobachtung der für lebens,
länglich angestellte Beamte ertheilten Vorschriften
aus dem Amte entfernt werden. (ebend. F. 50.) 89.
— Verfahren gegen Militatr= Verwaltungsbeamte,
Mtlitalr-Justlzbeamte und Beamte des Telegraphen=
Korps. (ebend. S§. 47— 32.) 87. — desgl. gegen
Gelstliche und öffentliche Lehrer. (ebend. §. 53.) §J
— desgl. gegen Beamte, welche auf Probe, Kündi-
gung, oder sonst auf Widerruf, oder auf bestimmte
Jelt angestellt sind. (ebend. I# 58. u. 50.) 89. —
desgl. gegen Referendarien und Auskultatoren. (ebend.
5. 60.) 89. — desgl. gegen Supernumerarien und
gegen die sonst zur Erlernung des Dienstes bei den
Behörden beschäftigten Personen, nach den darüber
bestehenden besondern Vorschriften. (ebend. s. 61.)
89. — von Staatsbeamten, welche nach der Dauer
ihrer Dienstzelt noch keinen Anspruch auf Pension
erworben haben, Verfahren rückkichtlich derselben.
(V. v. 209. März 14. §. 7.) 91. 92. — Verfahren
1 bel solchen gegen Rhelnische Advokaten und Anwalte
wegen Dienstvergehen. (V. v. 7. Juni 44. 69. 11.
14— 16.) I177. 178. — auf solche können die Ehren-
gerichte gegen Offiztere erkennen. (V. v. 20. Juli
43. s. A. b.) 300
Dienstentsegung, siehe Amesentsetzung.
Dienstgrundstücke, zur Dotatton eines Kirchenamts
oder elner Schulstelle gehörtg, deren Befreiung von
der Grundsteuer in der tovinz Posen. (V. v. 14.
Ottbr. 44. 9. 13. c) 6
Dlenstländerelen, vongn Beamten, in Weslpreu-
hen, von solchen werden zum Bau und zur Unter-
haltung der Kirchengebäude weder Dienste noch Geld=
beiträge gelelstet. (Westpr. Provinztalrecht v. 19. Apr.
44. K. 38.) 107.
Dierhrarg siehe Rang und Titel.
Dienstunkosten, Verlust der für solche besonders
ausgesetzten Einnahmen bel Strafoerseungen unmit-
telbarer Staatsbeamten. (G. v. 20. März 41. F. 20.)
81. — auf solche ist bel der Berechnung der Hälste
des Diensteinkommens für suspendicte Beamte keine
Räcksicht zu nehmen. (ebend. F. 55.) 88.
Dlenstvergeben der Beamten, deren Untersu-
chung und Bestrafung im Disziplinarwege. (Ges.
v. 29. März 44. 3. 14. ff) 77. 70. ff. — in
den Gesetzen mit Kassatlon oder Amtsentsetzung ber
droht, deren Untersuchung und Bestrafung ourch die
b- Ge-
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