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Dienstvergehen der Beamten, (Forts.)
Gerichte. (ebend. 8. 2.) 77. — llegt solchen sedoch
nur Fahrlässigkelt zum Grunde, oder ist sene Strafe
durch unordentliche Lebensart verwirkt, so sind solche
als Vergehen gegen die Diszlplin zu behandeln und
im Disziplinarwege durch Dlenstentlassung zu ahn,
den. (ebend. 96. 3. u. 22.) 77. 81. — Anwendung
der §#. 333. 303. u. 361. Tit. 20. Thl. II. des A.
L. R. rücksichtlich ders. (ebend. §#. J. 1. u. 22.) 77.
81. — wenn solche in der gerichtlichen Untersuchung
nicht als Amtsverbrechen erkannt worden, so sind sie
der Dieziplinarbestrafung zu überweisen. (ebend. F.
11.) 79. — (. auch Dienstentlassungen, Amtsentsez=
zung und Amtsrerbrechen.
Dienstversetzung, (Strafoersetzung), dieselbe besteht
in der unfreiwllligen Versetzung in ein anderes Amt
von gleichem Range, verbunden mit dem Verluste
elnes Theils des bisherlgen Einkommens oder des
Anspruchs auf Umzugskosten, oder beider zugleich.
(G. v. 20. März 11. . 17— 20.) 80. — dieselbe
ist nur im unmittelbaren Staatsdienste anwendbar.
(ebend. S. 20.) 80. — deren Ausführung gegen Ju,
stiz, Subalternenbeamte. (A. K. O. vom 10. Mat
44.) 115.
Dlenstvorgesetzte, sind zu Warnungen und Ver-
weisen gegen ihre Untergebenen befugt. (G. v. 29.
März 44. §. 23.) 81. — in wie fern solchen auch
die Festsetzung von Geldbußen, so wie von Arrest"
strafen gegen untere Beamte zusteht. (ebend. 9. 15.
16. 23.) 80. 81. — f. auch Militatr-Vorgesetzte.
Dlenstwohnungen der Beamten, deren Befseeiung
von der Grundsteuer in der Provinz Posen. (V. v.
9. Ottbr. 4A#. 5. 13.) 605.
Disziplinarrath, von fünf Advokatanwalten, dessen
Bildung bei jedem, außerhalb Cöln bestehenden Land,
gerichte. (V. v. 7. Junl 41. . 2.) 175. — Wahl
der Mitglieder desselben für sedes Justizjahr. (ebend.
656. 42 6.) 175. 176. — Ausschließung schon bestrafter
Advokatanwalte von ders. (ebend. s. 3.) 175. — Wahl
und Funktlonen des Vorstehers und Sekretalrs des-
selben. (Ss. 4. 5. u. 6.) 176. — dle Ablehnung der
Wahl als Miltglied, Sekretate oder Vorsteher wird
als Verzicht auf die Advokatur und Anwaltschaft
angesehen. (s. 6.) 176. — Funktionen desselben.
(5. &.) 176. — Anordnungen für das Strasoerfah=
ren vor demselben. (§. 10— 13.) 177. 178. — Be-
rufung gegen die Disziplinar Beschlüsse desselben und
Kassatlons, Rekurs gegen die Erkenntnisse zwelter In=
stanz. (§#. 14— 16.) 178. — Bildung eines solchen
in Coln von neun Mltgliedern aus den Advokatan=
walten des Appellationsgerichtshoses und des band,
Sachregister. 1844.
Diszlplinarrath, (Forts.)
gerlchts. (ebend. ##. 2. 7. u. 14.) 175. 170. — Ver-
bältnisse und Funktionen desselben. (s. 2. 7. 12. u.
I4.) 175. 176. 177. — alle, obiger Verordnung ent-
gegenstehenden Bestimmungen, insbesondere der Be,
schluß vom 4. Dezbr. 1800. (13. Frimaire IX.) bie
Art. 102. u. 103. des Dekrets v. 30. März 1808. u.
die Art. 19 — 32. des Dekrers v. 14. Dezbr. 1810.
werden aufgehoben. lebend. §. 17.) 178.
Dliszlplinar-Strafen, deren Anwendung nach der
gröbern oder geringern Erheblichkeit des Vergehens,
mit Berücksichtigung der persönlichen und amtlichen
Verhälenisse, sowie der sonstigen Führung des An-
geschuldigten. (G. v 20. März 41. SS. 21. u. 22.) 81.
b gegen Beamte, all-
gemeine Anordnungen sür dasselbe. (G. v. 29. März
4s W— 90.
124 .
„gegen Beamte, we-
gen z#nar-untersuch Anordnungen für das Ver,
sabren bel solchen. (G. v. 20. März 44.) 77—90.
Dolmetscher, bei dem durch die 7/0. 40. und 4Al.
Tit. 2. Th. 1I. der Allgem. Gerichts, Ordn. vorge,
schriebenen Eide ders. behält es sein Vewenden. (V.
v. 28. Juni 44. §J. 4.) 250. — Gebühren, resp.
Reisekosten und Diäten ders., bel gerichtlichen Ge-
schäften. (V. v. 29. März 44. . 6.) 75. — Aufhe,
bung der darüber in den allgem. Gebühren-Taxen
v. 23. Aug. 1815. Abschnitt IV. Nr. 12. und Ab-
schnitt IV. Nr. II. enthaltenen Vorschriften. (ebend.
F. I1.) 75. 76.
Domainen-Grundstücke, in Westpreußen, von sol-
chen werden zum Baue und zur Unterhaltung der
Kirchengebäude weder Dienste noch Geldbelträge ge-
lelstet. (Westpr. Provinzlalrecht v. 19. Aprll 44. /. 38.)
107. — in der Provinz Posen, Im alleinigen Eigen,
thum des Staats befindlich, deren Befrelung von
der Grundsteuer. (V. v. 14. Oktbr. A4. #. 12. d.)
605 — diese Bescelung hört auf, wenn sene Grund-
stücke veräußert * herbrachtet werden. (ebend.
K. 1. und 15.) 00 . 606.
Druckschriiten, vor Publikation des Gesetzes vom
11. Juni 1837. erschtenen, Schutz ders. gegen den
Nachdruck. (V. v. 5. Juli 44.) 2601. 202. — in der
Form sortlaufender perlodischer Berichte, über die
Wirksamkeit der städeischen Behösrden und deren Ver-
treter und die Erfolge ihrer Thätigkeit, deren Ver-
öffentlichung. (N. K. O. v. 19. April 44.) 101. —
Censurpflichtigkelt dieser Berichte. (ebend.) 102.
Duell, siehe Zweikampf.
Duisburg, Kreis, Düfsseldorser Regierungsbezirks,
in dems. behält die Gesinde Ordn. v. 8. Nov. 1810.
Ge,