Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 23. —— 
  
  
  
(Nr. 2465.) Statut der Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft in Magdeburg mie der Aller- 
böchsten Bestätigungs-Urkunde. Vom 17. Mai 1844. 
Auf Ihren Bericht vom 13. v. M. will Ich die Errichtung einer Feuer- 
Versicherungs-Aktiengesellschaft in Magdeburg genehmigen, und die anliegenden, 
durch den notariellen Akt vom 20. Dezember v. J. vollzogenen Statuten der 
Gesellschaft bestätigen, jedoch mit dem Vorbehalte: - 
1)daßdieGesellschastdicHinwcisungaufdieBestimmungdes§.M. 
in das Aktienformular aufzunchmen hat; 
2) daß statt der im §. 85. erwaͤhnten Worte: „eine Exekution und des 
die Exekution verfuͤgenden Gerichts“, die Worte substituirt werden: 
„eine Exekution oder ein Arrest“ und beziehungsweise: „des die Exe- 
kution oder den Arrest verfügenden Gerichts“, diese Bestimmung auch 
ins Aktienformular aufgenommen wird; 
daß statt der Worte des §. 87.: „mit PVerzichtleistung auf Berusung 
an die Gerichte und auf Rechtsmittel“, folgende Fassung gewählt wird: 
„Gegen den Ausspruch, welchem die Krast und Wirkung eines gericht- 
lichen rechtskräftigen Urtheils nach s. 173. Tit. 2. Th. I. der Allge- 
meinen Gerichtsordnung beigelegt wird, findet keines der, in der Gerichts- 
ordnung bezeichneten Rechtsmittel der Appellation, des Rekurses, der 
Revision oder Restitution noch das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbe- 
schwerde nach den Verordnungen vom 14. Dezember 1833. und 6. April 
1839. sondern nur die Nichtigkeitsklage nach s88. 172. 174. 175. 
Tit. 2. Th. I. der Allgemeinen Gerichtsordnung State“. — 
Die Statuten sind mit der gegenwärtigen Order durch die Gesetzsamm- 
lung und durch das Amtsblakt der Regierung zu Magdeburg zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Potsdam, den 17. Mai 1844. 
3 
Friedrich Wilhelm. 
An die Staatsminister Mühler und Graf v. Arnim. 
  
Jahrgang I1514. (Nr. 2605.) 34 Sta- 
(Ausgegeben zu Berlin den 15. Juli 1844.)
	        
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