Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Geldstrafen, (Forts.) 
schen Milltair/ und Civilpersonen nur Freiheltsstrafe 
stattfinden. (A. K. O. v. 1. März 44.) 69. — dür, 
sen gegen Unteroffiztere und Soldaten des Dienst, 
standes wegen gemeiner Verbrechen nicht verhängt wer- 
den. (V. v. 27. Juni 41l. . 72.) 297. — Verhältniß 
derselben bei deren Verwandlung in Freiheltsstrasen. 
(ebend. . 7. ) 298.— für Chausseepolizel-und Chaussee, 
geldÜbertretungen, st siehe dlese. — siehe ferner Strasen. 
Gemälde, Gebühren für deren Abschätzung bet ge- 
richtlichen Geschäften. (V. v. 20. März 44. 8. b. 
Nr. 3.) 75. 
Gemeindebeamte, uͤber deren Entfernung aus dem 
Amte im Disziplinar, Strafoerfahren entschelden dle 
Regierungen. (G. v. 29. März 41. /. 45.) 86. — 
bel städtischen Bürgermeistern, Magistratsmitgliedern 
und bei den in Westphalen angestellten Amtmännern 
bedarf es der Bestätigung des Ministers des In, 
nern. (ebend. §. 45.) 86. — bei Oberbürgermelstern 
erfolgt dle Entscheldung darüber durch das Staats- 
mialsterlum. (ebend. §. 45.) 87. 
Gemeindehäuser, deren Befrelung von der Grund, 
steuer in der Provinz Posen. (V. v. 14. Okebr. a41. 
F. 13.) 605. 
Gemeinde-Kassen, städtische, denselben soll die Hällte 
der von Chaufseepollzel Ubertretungen aufkommenden 
Strafgelder zustießen, wenn die Strafsestseczung in 
erster IJnstanz von einer städtischen Ortspolizelbe= 
hörde erfolgt ist. (Regulatio v. 7. Junül 48.. 21.) 174. 
Gemeinde-Straßen, Versfahren bei Untersuchung 
und Bestrafung der aus dens. werübt Chausseepo, 
(el, übertretungen. (Regulattv v. 7. Junt 4. #. 
17.) 173. 
Gemeinde-Verwaltung, städtische, Abfassung und 
Versffentlichung fortlausender perlodischer Berichte 
Üüber dleselbe durch-den Druck. (I. K. O. v. 19. Apr. 
11.) 101. 
Gemeinheltstheilungen, 
sionen. 
Gendarmey, Verpflichtung ders., über Chausseepoll- 
jel und Chausseegeld, Übertretungen zu wachen. (Re, 
gulatlv v. 7. Juni 41. (. 1I. u. 15.) 167. 172. — 
Glaubwürdigkeit ders. als Denunzianten. (G. 19.) 173. 
— Bestrafung deren Beleldlgung, so wie des Unge, 
horsams oder der Wlderseblichkelt gegen dies. im Sol, 
datenstande. (Krlege-Art. v. 27. Juni 41. Art. 27.) 
279. — Bestrafung ders. wegen Mlßbrauchs ihrer 
Dienstgewalt. (V. v. 27. Juni 40. 7 . 5k. u. 59.) 
295.é2960. — wo die Ausstoßung aus dem Soldaten: 
stande vorgeschrieben ist, muß gegen solche mit den- 
selben Folgen auf Ausstoßung aus der Gendarmerle 
siehe 
General-Kommis- 
Sachregister. 
1844. 
Gendarmen, (Forts.) 
erkannt werden. (V. v. 27. Junl 4 1. J. 32.) 291.— 
desgl. auf Entlassung in Fällen, wo Degradation 
stattfinder, Inglelchen wegen öfterer Verletzung der 
Amtspflichten. (ebend. F. 32.) 291. 
Gendarmerie-Offiziere, sind ebenfalls den für das 
Offlzterkorps bestehenden Ehrengerichten unterworsfen. 
(V. v. 20. Juli 43. §. 3. Nr. 2. und 99. 6. u. 23.) 
300. 301. 303. 
General-Anditortat, von dems. wird das Verfah- 
ren gegen Militatr-Justizbeamte wegen Dlenstentlas- 
sung eingeleitet. (G. v. 29. Maͤrj 44. J. 47.) 87. — 
dasselbe entscheidet daruͤber in Untersuchungen gegen 
Beamte, welche der General= Auditeur ernennt, un- 
ter Vorbehalt der Bestätlgung durch den Krlegemt 
ulster. (ebend. §. 48.) 87. 
Generale, kommandirende, bleselben üben bei den 
Jäger' und Schützen-Abtheilungen und den nicht im 
Diotsionsverbande stehenden. Regimentern im ehren, 
gerichtlichen Verfahren die Rechte des Diotsions= 
Kommandeurs aus. (V. v. 20. Juli 43. S#. 2. u. 
23.) 30. 301. 
General-Kommtssionen, Deklaration des 9. 0. der 
über den Geschäftsbetrieb in deren Ressorts erlasse, 
znen Verordnung v. 30. Junt 183/. rücksichtlich des 
Verfahrens mit den von den Auseinandersehungs, 
Behörden in erster Instanz inkompetent gesällten 
Erkenntnissen. (A. K. O. v. 12. Aprll 44.) I19. 
General-Postmelster, ohne die von demselben ge, 
gebene Besugniß können Dostamtovorsteher und Post- 
Inspektoren gegen untergebene Postbeamte keine Ord, 
nungsstrasen verhängen. (G. v. 20. Mäérz 44. J. 41.) S6. 
Generalprokurator, in Cöln, dessen Mitwirkung 
in Ausübung der Dieziplin und des Dieziplinar- 
Staafoerfahrens über die Advokaten und Anwalte. 
(V. v. 7. Juni 14. #. A. 5. 11. 12. 14—16.) 173 
— 1758. 
Generalstab, groher, bei demselben Ubt der Thef des 
Generalstabes der Armee im ehrengertchtlichen Ver- 
sabren die Rechte des Divisions-Kommandeurs aus. 
(V. v. 30. Julli 41. J. 23.) 303. 
Gerlchte, Gebühren, resp. Diäten, Reise,, Zehrungs, 
und Versäumnißkosten für die zu denselben zugego#- 
genen Sachverständigen, Zeugen und Partelen. (V. 
v. 20. März 11) 73—76. — Fortsehzung der bei den 
Auselnandersehungs-Behörden (General= Kommtssio- 
nen) inkompetent geführten und in erster Instanz, 
entschledenen Prozesse durch dieselben, in Anwendung 
des §. 9. der Verordn. v. 30. Junt 1831. (A. K. O. 
v. 12. Aprll 4.) 119. — kollegialisch sormirte, ab- 
gekürztes Verfahren bel dens. in Untersuchungen we, 
gen
	        
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