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Geldstrafen, (Forts.)
schen Milltair/ und Civilpersonen nur Freiheltsstrafe
stattfinden. (A. K. O. v. 1. März 44.) 69. — dür,
sen gegen Unteroffiztere und Soldaten des Dienst,
standes wegen gemeiner Verbrechen nicht verhängt wer-
den. (V. v. 27. Juni 41l. . 72.) 297. — Verhältniß
derselben bei deren Verwandlung in Freiheltsstrasen.
(ebend. . 7. ) 298.— für Chausseepolizel-und Chaussee,
geldÜbertretungen, st siehe dlese. — siehe ferner Strasen.
Gemälde, Gebühren für deren Abschätzung bet ge-
richtlichen Geschäften. (V. v. 20. März 44. 8. b.
Nr. 3.) 75.
Gemeindebeamte, uͤber deren Entfernung aus dem
Amte im Disziplinar, Strafoerfahren entschelden dle
Regierungen. (G. v. 29. März 41. /. 45.) 86. —
bel städtischen Bürgermeistern, Magistratsmitgliedern
und bei den in Westphalen angestellten Amtmännern
bedarf es der Bestätigung des Ministers des In,
nern. (ebend. §. 45.) 86. — bei Oberbürgermelstern
erfolgt dle Entscheldung darüber durch das Staats-
mialsterlum. (ebend. §. 45.) 87.
Gemeindehäuser, deren Befrelung von der Grund,
steuer in der Provinz Posen. (V. v. 14. Okebr. a41.
F. 13.) 605.
Gemeinde-Kassen, städtische, denselben soll die Hällte
der von Chaufseepollzel Ubertretungen aufkommenden
Strafgelder zustießen, wenn die Strafsestseczung in
erster IJnstanz von einer städtischen Ortspolizelbe=
hörde erfolgt ist. (Regulatio v. 7. Junül 48.. 21.) 174.
Gemeinde-Straßen, Versfahren bei Untersuchung
und Bestrafung der aus dens. werübt Chausseepo,
(el, übertretungen. (Regulattv v. 7. Junt 4. #.
17.) 173.
Gemeinde-Verwaltung, städtische, Abfassung und
Versffentlichung fortlausender perlodischer Berichte
Üüber dleselbe durch-den Druck. (I. K. O. v. 19. Apr.
11.) 101.
Gemeinheltstheilungen,
sionen.
Gendarmey, Verpflichtung ders., über Chausseepoll-
jel und Chausseegeld, Übertretungen zu wachen. (Re,
gulatlv v. 7. Juni 41. (. 1I. u. 15.) 167. 172. —
Glaubwürdigkeit ders. als Denunzianten. (G. 19.) 173.
— Bestrafung deren Beleldlgung, so wie des Unge,
horsams oder der Wlderseblichkelt gegen dies. im Sol,
datenstande. (Krlege-Art. v. 27. Juni 41. Art. 27.)
279. — Bestrafung ders. wegen Mlßbrauchs ihrer
Dienstgewalt. (V. v. 27. Juni 40. 7 . 5k. u. 59.)
295.é2960. — wo die Ausstoßung aus dem Soldaten:
stande vorgeschrieben ist, muß gegen solche mit den-
selben Folgen auf Ausstoßung aus der Gendarmerle
siehe
General-Kommis-
Sachregister.
1844.
Gendarmen, (Forts.)
erkannt werden. (V. v. 27. Junl 4 1. J. 32.) 291.—
desgl. auf Entlassung in Fällen, wo Degradation
stattfinder, Inglelchen wegen öfterer Verletzung der
Amtspflichten. (ebend. F. 32.) 291.
Gendarmerie-Offiziere, sind ebenfalls den für das
Offlzterkorps bestehenden Ehrengerichten unterworsfen.
(V. v. 20. Juli 43. §. 3. Nr. 2. und 99. 6. u. 23.)
300. 301. 303.
General-Anditortat, von dems. wird das Verfah-
ren gegen Militatr-Justizbeamte wegen Dlenstentlas-
sung eingeleitet. (G. v. 29. Maͤrj 44. J. 47.) 87. —
dasselbe entscheidet daruͤber in Untersuchungen gegen
Beamte, welche der General= Auditeur ernennt, un-
ter Vorbehalt der Bestätlgung durch den Krlegemt
ulster. (ebend. §. 48.) 87.
Generale, kommandirende, bleselben üben bei den
Jäger' und Schützen-Abtheilungen und den nicht im
Diotsionsverbande stehenden. Regimentern im ehren,
gerichtlichen Verfahren die Rechte des Diotsions=
Kommandeurs aus. (V. v. 20. Juli 43. S#. 2. u.
23.) 30. 301.
General-Kommtssionen, Deklaration des 9. 0. der
über den Geschäftsbetrieb in deren Ressorts erlasse,
znen Verordnung v. 30. Junt 183/. rücksichtlich des
Verfahrens mit den von den Auseinandersehungs,
Behörden in erster Instanz inkompetent gesällten
Erkenntnissen. (A. K. O. v. 12. Aprll 44.) I19.
General-Postmelster, ohne die von demselben ge,
gebene Besugniß können Dostamtovorsteher und Post-
Inspektoren gegen untergebene Postbeamte keine Ord,
nungsstrasen verhängen. (G. v. 20. Mäérz 44. J. 41.) S6.
Generalprokurator, in Cöln, dessen Mitwirkung
in Ausübung der Dieziplin und des Dieziplinar-
Staafoerfahrens über die Advokaten und Anwalte.
(V. v. 7. Juni 14. #. A. 5. 11. 12. 14—16.) 173
— 1758.
Generalstab, groher, bei demselben Ubt der Thef des
Generalstabes der Armee im ehrengertchtlichen Ver-
sabren die Rechte des Divisions-Kommandeurs aus.
(V. v. 30. Julli 41. J. 23.) 303.
Gerlchte, Gebühren, resp. Diäten, Reise,, Zehrungs,
und Versäumnißkosten für die zu denselben zugego#-
genen Sachverständigen, Zeugen und Partelen. (V.
v. 20. März 11) 73—76. — Fortsehzung der bei den
Auselnandersehungs-Behörden (General= Kommtssio-
nen) inkompetent geführten und in erster Instanz,
entschledenen Prozesse durch dieselben, in Anwendung
des §. 9. der Verordn. v. 30. Junt 1831. (A. K. O.
v. 12. Aprll 4.) 119. — kollegialisch sormirte, ab-
gekürztes Verfahren bel dens. in Untersuchungen we,
gen