Werke die allgemeine Deutsche Geschichte, oder einen besonderen Theil dersel-
ben, behandelt haben.
S. 7.
Der Ausschuß prüft die sämmtlichen, von der Kommission zur Auswahl
vorgeschlagenen, Werke und erstattet darüber einen schriftlichen Bericht an die
Kommissson, welcher bis zu Ende Mai's abgeliefert seyn muß, und durch den
Sekretair bei allen Mitgliedern in Umlauf gesetzt wird. In der letzten Woche
des Julius findet dann die Schlußsitzung Statt, worin die Kommission über
die Preisertheilung entscheidet.
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Der von der Kommissson gefaßte Beschluß wird in einem, von allen
Mitgliedern unterzeichneten, Berichte Unserm Minister der Geistlichen, Unter-
richts= und Medizinal-Angelegenheiten angezeigt, und von diesem Uns zur Be-
stätigung vorgelegt.
F. 9.
Die öffentliche Ertheilung des Preises -erfolgt in der, zur Feier Unseres
Geburtstages Scatt findenden öffentlichen, Sitzung der Akademie der Wissen-
schaften.
, 8.10.
Sollte die Kommission nicht in der Lage gewesen seyn, sich uͤber die
Wahl eines des Preises wuͤrdigen Werkes zu vereinigen, so steht es ihr frei,
zu Gunsten solcher Arbeiten, fuͤr welche sich wenigstens drei Stimmen erklaͤrt
haben, einen Antrag zu machen, und behalten Wir Uns vor, die Verfasser
solcher oder anderer von Uns bestimmten Werke, durch Ertheilung der goldenen
Denkmuͤnze auf den Vertrag von Verdun, auszuzeichnen.
S. 11.
Die von Mitgliedern der Kommission verfaßten Werke sind von der
Preisbewerbung ausgeschlossen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben zu Charlottenburg, den 18. Juni 1844.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Eichhorn.
(Nr. 2170— 2191.) (Nr. 2491.)