Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

— 419 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
Nr. 34. m 
  
(Nr. 2495.) Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Thüringische Eisenbahn-Gesell- 
schafe. Vom 20. August 1844. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. 2c. 
Nachdem für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Halle in der 
Richtung auf Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Weimar, Erfurt, Gotha nach 
Eisenach, und von dort weiter bis gegen die Kurfürstlich Hessische Gränze bei 
Gerstungen, unter der Benennung: 
Thüringische Eisenbahngesellschaft 
eine Aktien-Gesellschaft mit einem vorldufig auf Neun Millionen Thaler fest- 
gesetzten Grundkapitale gebildet worden ist, wollen Wir, mit Rücksicht auf 
den am 20. Dezember 1841. mit der Kurfürstlich Hessischen, der Großher= 
zoglich Sachsen-Weimar-Eiscnachischen und der Herzoglich Sachsen-Koburg- 
und Gothaischen Negierung abgeschlossenen Verktrag, die Herstellung einer 
Eisenbahn von Halle nach Cassel u. s. w. betreffend, so wie auf den hier- 
nächst am 19. April 1844. mit der Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eise= 
nachischen und der Herzoglich Sachsen-Koburg= und Gothaischen Regierung 
vereinbarten ferneren Vertrag, die Ausführung der Thüringischen Eisenbahn 
betreffend, zur Anlage des in Unserem Gebiete gelegenen Theils der Ein- 
gangs bezeichneten Eisenbahn hierdurch Unsere landesherrliche Zustimmung erthei- 
len, auch die obengedachte Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft als eine Aktien- 
Gesellschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Aktien. Gesellschaften 
vom 9. November 1843. hiermit bestätigen, und das Statut dieser Gesellschaft 
wie solches nach Inhalt der Anlage festgestellt, und von dem Verwaltungsrathe, 
so wie von der Direktion der Gesellschaft unkerm 3. und 5. August 1844. voll- 
zogen worden ist, in allen Punkten genehmigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß, soweit nicht in dem obenerwähnten Sta- 
tute besondere Festsetzungen getroffen worden, die in dem Gesetze über die Eisen- 
bahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vor- 
schriften, namentlich diesenigen über die Expropriation, nebst den besonderen Be- 
stimmungen und Maaßgaben, welche in den obengedachten Staatsverträgen vom 
20. Dezember 1841. und vom 10. April 1844. enthalten sind, auf die vorbe- 
zeichnete Eisenbahnunternehmung Anwendung funden sollen. 
Jahrgang 1844. (Nr. 270).) « 63 Die 
  
(Ausgegeben zu Berlin den 21. September 1814.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.