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(Nr. 2501.) Additional-Akte zur Elbschifffahrts-Akte vom 23. Juni 1821. D. d. den
13. April 1841.
S
In Gemähheir des Artikels 30. der Elbschifffahrts-Akte vom 23. Juni 1821.
haben die Elbuferstaaten, zur Berathung von Maaßregeln, welche nach neueren
Erfahrungen zur Beförderung des Handels und der Schifffahrt auf der Elbe
geeignet sind, und zur Vereinbarung über die zu solchem Zwecke gemeinschaftlich
zu fassenden Beschlüsse, den Zusammentritt einer zweiten Elbschifffahrts-Revisions-
Kommission zu Dresden veranlaßt.
Zu dieser haben
Seine Masjestät der König von Preußen, Allerhöchst Ihren Gehei-
men Regierungsrath und gollvereinsbevollmächtigten, Carl Friedrich Hein-
rich Albert Gustav Wendt, Ritter des Königlich Preußischen rothen
Adlerordens IV. Klasse;
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn
und Böhmen, Allerhöchst Ihren Gubernialrath und Generalkonsul
für Ost= und Westpreußen, Eduard Nikolaus Ritter von Henneberg;
Seine Majestät der König von Sachsen, Allerhöchst Ihren Direktor
der ersten Abtheilung im Finanzministerium, Karl Wehner, Ritter des
Königlich Sachsischen Civil-Verdienst-Ordens und des Königlich Prcußi-
schen rothen Ader-Ordens II. Klasse;
Seine Majestät der König von Hannover, Allerhöchst Ihren Ober-
Steuerrath Dr. Otto Karl Franz Klenze, Ritter des Guelphen-Ordens;
Seine Mgajestät der König von Dänemark, als Herzog von Hol-
stein und Lauenburg, Allerhöchst Ihren Etatsrath und Sektions-
Chef im General-Joll-Kammer= und Kommerz-Kollegium, Karl Philipp
Francke, Ritter des Danebrog-Ordens, und Danebrogs-Mann, Ritter
des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens II. Klasse und Komthur
des Großherzoglich Oldenburgischen Haus= und Perdienst-Ordens;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwe-
rin, Höchst Ihren Kammerrath, Leopold Friedrich Heinrich Wendt;
Seine Durchlaucht der ältestregierende Herzog zu Anhalt-Köthen,
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Dessau, und
Seine Durchlaucht der regierende Herzog zu Anhalt-Bernburg,
den Herzoglich Köthenschen Geheimen Finanzrath August Ludwig von
Behr, Ritter des Herzoglich Anhaltschen Haus-Ordens, Albrecht des
Bären, des K. K. Oesterreichischen Leopold-Ordens III Klasse, des Kai-
serlich Russischen St. Annen-Ordens II. Klasse und des Königlich Preu-
Pßischen rothen Adler-Ordens III. Klasse;
endlich:
der hohe Senat der freien und Hansestadt Lübeck wegen des Mitbe-
sitzes von Bergedorf, den Senator Dr. Heinrich Brehmer, und
der