Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Anlage A. 
Muster eines Schiffs-Patentes. 
Schiffs-Patent. 
D-s dem N. N. zu N. jugehörige benh sohne besonderen Namen 
mer . voersehen und unter solcher im hiesigen Schiffsverzeichniß eingetragen, von 
Tragséhigkeit, und im Jahre . neu gebaut, ist von dazu bestellten 
und verpflichteten Sachoerständigen in allen seinen Theilen und Zubehörungen sorgfältig ge- 
prüst und zur Schifffahrt auf der Elbe vollkommen gut und tüchtig besunden worden. 
Auf Grund dieses kechnischen Zeugnisses ist daher dem Eigenthümer gedachten Fabr- 
leuges geslattet worden, das letztere zum Elbschifffahrtsbetriebe so lange benutzen zu dürfen, 
als es sich in erwähntem, gutem Zustande befindet und darin erhalten wird. 
Urkundlich ist hierüber gegenwärtiges Schiffs-Patent unter amtlicher Vollziehung 
und Besiegelung ausgesertigt worden. 
mit der Num- 
(Name der Behörde.) 
L. S. 
S ) (Unterschrift.) 
  
Jahrgang 1841. (Xr. 2301.) 71 Anl. B.
	        
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