Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

Anlage C. 
Muster eines Schiffer-Patentes zur Führung von Holzflößen. 
Schiffer -Patent. 
Voneiger dieses, 
hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Betriebe der Holzstößung auf der Elbe 
dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung sedes auf genanntem 
Strome gehenden Holzfloßes unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt worden ist. 
Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anvertraute 
Holzsioß mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schadben, Unglück oder 
Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Personen und Gegenständen gerathen 
könnte, nach allen Kräften und besten Fleißes, soweit möglich, abzuwenden, auch bei seinen 
Fahrten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additional-Akte, so wie die in den 
einzelnen Staaten geltenden schifffahrts= und strompolizeilichen Vorschriften genau zu befol- 
gen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schiffer-Patent, gehörig vollzogen und besiegelt, aus- 
gefertigt worden. 
(Name der Behörde.) 
L. S. 
S ) (Unterschrift.) 
(Nr. 2501.) 71° Anl. D.
	        
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