Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

— 497 — 
C. 
Alphabetisches Verzeichniß 
der 
im Elbzolle ermäßigten und elbzollfreien Waaren-Artikel. 
  
Anmerkungen. 
1) Waaren, deren deklarirte Benennung in diesem alphabetischen Verzeichnisse nicht 
aufgeführt ist, unterliegen, falls jene Benennung unzweifelhaft mit einer in 
diesem Verzeichnisse aufgeführten Waarenbenennung gleichbedeutend oder darun- 
ter begrissen ist, dem der letztern beigesetzten Zollsatze, andern Falls aber dem 
Normalsatze. 
2) Waaren mehrerer Klassen, durcheinander verpackt, unterliegen, falls die ver- 
schiedenen Waarengattungen und deren Quantitäten nicht durch spezielle Revi- 
sion ermittelt sind und der Schiffsführer diese Ermittelung nicht ausvrücklich 
verlangt, demjenigen Zolle, welcher die am hböchsten tarifirte der, in der Ver- 
packung befindlichen, Waarengattungen trifft. 
Jahrgang 1844. (Nr. 2501.) 74
	        
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