Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

d. 
Land-Gemeinde zu N. N. Kreises N. N. Regierungs-Bezirks N. N. 
  
  
18 r“ r 
7 . 0. 10. 
Die in Spalte 6. verzeichnete No. 
Steuer wird erlassen: 
  
auf drei 
mit nur 
Rihlr. Sgr Pf. 
Jahre 
balbes) Jahr mit 
Rthlr. Sgr. 
wegen eines ganz= Chalb- 
lährigen Erlasses nach §. 1 
auf zwei (ein und ein 
Pl. 
unter welcher der ganz- 
(halb-) jährige Steuer- 
Erlaß in die Liquidarion 
nach Schema b. bean- 
tragt ist. 
Nota. 
Bemerkungen. 
Auch hier gilt das beim Schema c. 
Bemerkte für diesentgen Land -Gemeinden, in 
denen die vorschristsmäßige Vertheilung de# 
Kontingenks staltgefunden hat. 
  
  
  
  
  
  
(Nr. 2510— 2511.) 
  
  
  
(Nr. 2311.)
	        
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