Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

— 677 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. a4al. — 
  
(Nr. 2321.) Allerhöchste Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde für die Niederschlesische 
Zweigbahn-Gesellschaft vom 8. November 1844., nebst dem Gesellschafts- 
Statute. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Abrig von 
Preußen rc. 2c. 
Nachdem zum Zwecke der Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn, 
welche von Glogau über Sprotkau und Sagan zum Anschlusse an die Nieder- 
schlesisch-Märkische Eisenbahn geführt werden soll, eine Gesellschaft mit einem 
Grundkaplkale von 1,500,000 Thlr. gebildet worden ist, wollen Wir zur Aus- 
führung der gedachten Eisenbahn hiermit Unsere landesherrliche Zustimmung er- 
theilen, indem Wir zugleich bestimmen, daß die in dem Gesehze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen orschriften, 
insbesondere diesenigen über die Expropriation, auf das oben bezeichnete Unter- 
nehmen Anwendung finden sollen. 
Auch wollen Wir die vorerwähnte Gesellschaft unter der Benennung: 
„Niederschlesische Zweigbahn-Gesellschaft“, als eine Aktien-Gesellschaft nach den 
Bestimmungen des Gesetzes vom 9. November 1843. hierdurch bestätigen und 
das anliegende mittelst notarieller Terhandlungen vom 4. März und 25. Sep- 
tember dieses Jahres vereinbarte Statut dieser Gesellschaft unter der Maaßgabe: 
zu §. 69. daß sowohl die Genehmigung als die Abänderung der Fahr- 
Mäne Unserem Finanzminister vorbehalten bleibt, 
in allen Punkten genehmigen. - 
«DiegegenwärtigeKonzessions-undBestätigungs-Urku11desollnebstden 
Statuten durch die Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Sanssouci, den 8. November 1844. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. Uhden. 
  
Jargang isa#. (Kr. 2321) 97 Sta- 
(Ausgegeben zu Berlin den 17. Dezember 1813.)
	        
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