Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1844. (35)

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Zweikampf, (Duell), unter Offizteren, (Forts.) 
Verschärfung der Strafe, wenn zu solchem mit Vor 
beigehung des Ehrenraths und des Ehrengerichts ge- 
schritten wird. (ebend. 8. 2. 3. 25.) 309. 312. — oder 
wenn solcher, während die Sache vor letztern schwebt, 
vollzogen wird, desgl. wenn solcher ohne Sekundan- 
ten erfolgt. (ebend. §. 26.) 312. — ingl. wenn solcher 
im Auslande vollzogen ist. (ebend. §. 36.) 314. — 
Personal-Register. 
Zwelkampf, (Duell), unter Offizteren, (Forts.) 
1844. 
Dienstentlassung, neben der Strafe, wenn in dems. 
durch den Schuldigen eine Tödtung erfolgt, oder An- 
reizung zum Jwelkampfe gegeben ist. (ebend. S#§. 21. 
3. u. 31.) 312. 313. — Strafbarkelst, resp. Straf- 
losigkeit der Kartelträger, Sekundanten und Zeugen 
desselben. (ebend. 8§8. 27. u. 32.) 312. 313. 
  
II. Personal-Register. 
Alvensleben, von, Graf, Staats, und Kabinets- 
minister, ist auf sein Ansuchen entlassen. (A. K. 0. 
v. 3. Mai 11.) 111. 
Bodelschwingh, von, Staats“ und Finanzmintster, 
wird zum Staats, und Kabineteminlster ernannt, um 
bel des Königo Majestät mit dem Staats“ und Ka- 
binetsminsster v. Thile den Vortrag in den allgemei- 
nen Landesangelegenheiten zu übernehmen. (A. K. O. 
v. 3. Mat 41.) 114. 
Flottwell, Wirklicher Geheimer Rath und Oberprä= 
sident der Provinz Sachsen, wird zum Staats, und 
Iinangministe ernannt. (A. K. O. v. 3. Mai 4Al.) 
Mäßrr, Staats- und Justizminlster, ist mittelst A. 
K. O. v. 18. Aug. Ad., in liberelnstimmung mir sei- 
1844. 
nen Wünschen, v. I. Oktbr. dess. J. ab von der Lel, 
tung des Justizministerlums entbunden, und dems. 
das Chespräsidium des Gehelmen Ober, Tribunals 
übertragen worden. (A. K. O v. 25. Septbr. 43.) 451. 
Thile, von, Staats= und Kablnetaminister, hat mit dem 
Staats, und Kabinetsminister v. Bodelschwingh 
bei des Königs Masestär den Vortrag in den allge: 
meinen Landesangelegenheiten. (A. K. O. v. 3. Mai 
4“4.) 114. 
hden, Geheimer Kablnetsrath, ist zum Staats, und 
Justizminister ernannt und angewlesen, die Geschäfte 
des Justizministerlums vom 1. Oktbr. 41. ab in dem- 
selben Umfange zu Übernehmen, wie solche der Staats= 
minister Mühler seither verwaltet hat. (A. K. O 
v. 25. Septbr. 44.) 451.
	        
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