Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

94 
Waareubestellungen, rücksichtlich der Befugniß der 
Gewerbetreibenden mit kaufmännischen Rechten, solche im 
Umherreisen selbst, oder durch Gehülfen zu suchen, behält 
es bei den bestehenden Vorschriften sein Bewenden. (Gew. 
Ord. v. 17. Janr. 45. §. 60.) 53. — es soll jedoch 
diese Befugniß nirgends mehr davon abhängig sein, daß 
der Gewerbetreibende oder der Gehlife einer der christ- 
lichen Kirchen angehbdrt. (ebend. §. 00.) 33. 
Waaren-Deklarationen, in Beziehung auf Abgaben- 
entrichtung, Anordnungen für deren Aufertigung. (Zoll- 
tarif v. 10. Oktbr. 45.) 651—653. 
Waaren-Transporte, zu Lande und Wasser, Statut 
und Assekuranz-Ord. der Berliner Versicherungsgesellschaft 
für solche. (A. K. O. v. 7. März 45.) 216—237. — s. 
auch Stettiner Stromversicherungs-Gesellschaft. 
Waaren-Verschluß (Verbleien, Versiegelung), Gebüh- 
reuentrichtung für dens. (Zolltarif vom 10. Oftbr. 45.) 050. 
Wachen, Bestrafung der unerlaubten Entfernung von 
dens. (Milit.-Straf-G. Thl. I. s. 161.) 323. — desgl. 
der sonstigen Vergehen und Verbrechen ders. (ebend. 
§. 159.) 323. — Strafbarkeit der von den Befehls- 
habern bders. begangenen Verbrechen. (ebend. S. 158. 160.) 
323. — Bestrafung ders. für den Mißbrauch ihrer Mi- 
litairdienstgewalt. (ebend. S. 188.) 327. f. — militairische 
jeder Art, Bestrafung deren Beleidigung, sowie des Un- 
gehorsams oder der Widersetzlichkeit gegen dies. im Sol- 
datenstande. (ebenb. S. 134.) 318. 
Wachsbleichen, 
Wachstuchfabriken, 
einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. 
v. 47. Janr. 45. §S. 27.) 46. — Verfahren mit Gesu- 
cen um die Ertheilung der letz. (ebend. 86. 28—36.) 
46—48. — Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. 
SS. 660—08.) 33. 54. — Untersagung der letz. (ebend. 
S, 69. 70.) 64. 
Waffen, Bestrafung deren Veruntreuung im Soldaten- 
stande. (Milit.-Straf-G. Thl. I. 88. 154. 166.) 322. 
— Strasen für die unvorsschtige Handhabung ders., durch 
welche Jemand verletzt oder getödtet worden. (ebend. 
§. 190.) 326. — strenge Bestrafung versuchter Angriffe 
zn dens, gegen Militairvorgesetzte. (ebend. I9. 128. 129.) 
317. 318. 
Wafsfenschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Orb. 
v. 17. Janr. 45. S§. 131— 133. 102 — 107.) 05. 600. 
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden 
kann. (ebend. §F. 108. 132.) ö1. 600. 
Wagen, (. Fuhwwerke. 
Wäger, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche 
konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. 
zu deren Anlegung bedarf es 
Sachregister. 
1845. 
Wäger, (Forts.) 
v. 17. Janr. 45. §. 52.) 51. — Befähigung, Zahl und 
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden 
Vorschriften. (ebend. §. 63.) 51. — Stellvertretung für 
dies. (ebend. §. Ö3.) 53. — Verfahren bei verschuldeter 
Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend. §#§. 
71—74.) 54. 55. — Taxen für deren Betrieb. (ebend. 
S. 93.) 68. 
Waisen, verstorbener Innungsgenossen, Fürsorge für die- 
selben seitens der Innungen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. S. 104.) 60. f. 
Waldfrevel, Verfahren in Untersuchungen wegen ders. 
bei Civil-Einreden, im Bezirke des Appellationsgerichts- 
hofes zu Cöln. (G. v. 31. Janr. 45.) 95. 
Waldungen, Staats-, in der Rheinprovinz, fernere 
Befreiung ders. von den nach dem Grurrsteuerfuße ver- 
theilten Gemeindelasten. (Gem.-Ord. v. 23. Juli 45. 
§s. 31.) 530. — dagegen bleibt das Regulativ v. 17. 
Novbr. 41. wegen Heranziehung ders. zum Wegebau 
sortbestehen. (ebend. §. 31.) 330. — Gemeinde-, in der 
Rbeinprovinz, Verwaltung ders. nach der V. v. 24. Dezbr. 
10. und den in Gemäßheit ders. erlassenen oder noch zu 
erlassenden Reglements. (Gemeinde-Orb. v. 23. Zuli 45. 
S. 99.) 348. — . auch Holzdiebstahl. 
Wandern, der Gesellen und Gewerbegehülfen, zu sol- 
chen findet eine Verpflichtung nicht Statt. (Gew. Ord. 
v. 17. Janr. 45. §S. 143.) 068. — solche darf durch 
Ortsstatuten nicht eingeführt werden. (ebend. S. 170. 
Nr. 9. c.) 74. — auch haben wandernde Gesellen und 
Gehülfen auf besondere Unterstützung von Seiten der 
Gewerbsgenossen keinen Anspruch. (ebend. S. 143.) 68. 
Warschauische Regierung, vormalige herzogliche, 
Präklusivfrist von 6 Monaten zur Aiquidirung verschie- 
dener aus der Staatsanleihe ders. vom Jahre 1###8. 
herrührender, auf den provinziellen Staatsschulden--Etats 
der Regierungen zu Bromberg und Posen stehender 
(A. K. O. v. 27. Juni 45.) 470. 
gebrauchte, s. Trödler. 
in Strömen, Flüssen und Seen, deren 
Schonung bei dem Betriebe der Fischerei. 
v. 7. März 45. §S. 25. u. S. 27.) 112. 119. 
s. Mühlenanlagen. 
zwischen der Oder und Spree, Anord- 
nungen über die Breite und Länge der Schiffsgefüße und 
Flöße auf dens. (Regulativ v. 8. u. A. K. O. v. 21. 
Novbr. 45.) 785—788. — Strafen für deren llebertre- 
tung. (S. 13. des Regulatios.) 788. 
Wassertransport = Versicherungsgesellschaft, 
s. letz. 
Wechselproteste, in Ansehung deren Form verbleibt 
es bei den bestehenden Gesetzen. (G. v. 11. Juli 45. 
§S. 23.) 
    
   
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.