Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Wochenmürkte, (Forts.) 
nahmen von diesem Verbote für Gegenstände, welche 
täglich zum Verkauf in Häusern und auf den Straßen 
umhergetragen werden. (ebend. 68. 81. u. 86.) 56. 57. 
— auch bleibt der Verkauf aus besonderen Lokalen zulässig. 
(ebend. §. 81.) 56. — s. auch Märkte und Marktverkehr. 
Wohnsitz, fester, innerhalb der preußischen Staaten, ist 
zum selbstständigen Betriebe stehender Gewerbe erforder- 
lich. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 8. 16.) 44. — s. 
auch Ausländer. 
Wolfähagen-Penglausche Chaussee, s. Chaussece= 
—— Auochmugen für dieselben. (Gew.-Ord. 
v. 17. Jaur. 45. §S. 85.) 5 
Worbis, Kreis, im —. Regierungsbezirke, Errich- 
tung einer Tilgungskasse zur Erleichterung der Ablösung 
der Reallasten in dems. (A. K. O. v. 18. u. Regl. v. 
9. April 45.) 410—421. 
Wriezen-Freienwalder Chaussee, s. Chausseebau. 
Wundärzte, bedürfen einer Approbation des Ministe- 
riums der Medizinalangelegenheiten. (Gew.-Ord. v. 17. 
Jaur. 45. §. 42.) 49. — Verfahren bei Zurücknahme 
ders. und Untersagung des Gewerbebetriebs. (ebendas. 
SS. 71 — 74.) 34. 55. — deren Zuziehung behufs der 
Feststellung körperlicher Verletzungen und deren Folgen 
bei Ermittelung des Thatbestandes verübter Verbrechen. 
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. ss. 7 
—24. ders.) 347. 381—334. 
Würgassen, Preußisches Dorf, fernere Belassung dessel- 
ben in dem Steuerverein von Hannover, Oldenburg und 
Braunschweig. (Vertrag v. 16. Oktbr. 45. Art. 4.) 687. 
Württemberg, Königreich, Übereinkunft mit dems. 
wegen gegenseitiger Übernahme von Ausgewiesenen. 
(Minist.-Erklärung u. Bekanntmach, v. 5. Dezbr. 45.) 
779—784. 
Zahnärzte, bedürfen einer Approbation des Ministerinms 
der Medizinalangelegenheiten. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 
45. S. 42.) 49. — Verfahren bei Zurücknahme ders. u. 
Untersagung des Gewerbebetriebs. (ebend. §§. 71—74.) 
54. 355. 
Zapfenstreich Bestrasung der Unteroffiziere und Ge- 
meine für das Ausbleiben über dens. hinaus. (Milit.= 
Straf-G. Thl. I. S. 165.) 324. 
Iduny-Trebnitzer Chaussee, s. 
Jechen, s. Berghypothekenwesen. 
Zehnte, für evangelische Kirchen und Pfarreien, deren 
Entrichtung auch seitens der von der Gemeinschaft der 
evangelischen Landeskirche sich getrennt haltenden Luthe- 
raner. (General-Konzession v. 23. Juli 45. Nr. 10.) 617. 
s. Chausseebau. 
Sachregister. 
1845. 
Zehnte, (Forts.) 
— (Reallasten) deren Ablösung in den Kreisen Heiligenstadt, 
Mühlhausen und Worbis. (Regl. v. 9. April 45. §. 4. 
Nr. 2.) 412. 
Zeichnungen und Beschreibungen von neuen gewerblichen 
Anlagen, solche müssen den Gesuchen um die polizeiliche 
Erlanbniß für letztere beigefügt werden. (Gew.-Orr. v. 
17. Janr. 45. §S. 28.) 40 
Teitschriftern, politische, außerhalb der Prcußischen und 
innerhalb der Staaten des deutschen Bundes erschei- 
neud, Erlaß von Debitsverboten gegen solche durch den 
Minister des Innern, unter allerhöchster Genehmigung. 
(A. K. O. v. 14. März 45.) 1062. — politische, in deut- 
scher Sprache außerhalb der Bundesstaaten erschientn dür- 
fen, in Anwendung des Bundevbeschlusses v. 5. Juli 1832., 
auch in den Provinzen Preußen und Posen ozne Gench. 
migung nicht iuue en und ausgegeben werden. (V. v. 
65. Dezbr. 5.) 831. 
Zentner, s. Falemnt. 
Berherungen. muthwillige oder boshafte, fremden Eigen- 
thums, im Kriege, deren Bestrafung im Soldatenstande. 
(Milit.-Straf-G. Thl. I S. 150.) 321. 
Zerstückelungen (Zertheilungen) von Grundstücken, s. 
Parzellirungen. 
Zettelgelder, bei indirekten Steuern, deren erekutivische 
Beitreibung in der Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 
45. S. 1. Nr. 4.) 445. 
Zeugen, deren Zuziehung bei Aufnahme von Notariats= 
Instrumenten und Urkunden. (G. v. 11. Juli 45. S. 7. 
8. 9. u. 25.) 488. f. 491. — welche Personen dazu 
unfähig sind. (ebend. S. 7.) 488. 
JZeugeneid, dessen Ableistung von frrstlichen Personen 
in Prozessen und Untersuchungssachen in Neuvorpommern 
und im Bezirke des Justizsenats zu Ehrenbreitstein. (1. 
K. O. v. 5. Dezbr. 156.) 830 f. 
Zeugengebühren, (Reise-, Zehrungs= und Versäum- 
nißkosten), in wiefern solche in militairgerichtlichen Unter- 
suchungen zu gewähren sind. (Milit. Straf-G. Thl. 1I. 
S. 279.) 373. — bei Pfändungen wegen rückständiger 
öffentl. Abgaben in der Provinz Westphalen. (Tarif v. 
30. Juni 45. B. Nr. 7.) 1.8 
Zeugnisse, über die Art und Daner der Beschäftigung 
der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge, sowie über ihre 
Führung, deren Ausstellung und kosten= und stempelfreie 
Beglaubigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 1.5. 88. 142. 
50. 160.) 68. 70. 71. 
Jeugschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Jnnung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. 99. 131— 133. 162— 107.) 65. 65. 
72.
	        
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