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Jollvereins-Verträge, (Gorts.)
III. Übereinkunft zwischen Hannover u. Braunschweig,
wegen der Besteuerung innerer Erzeugnisse in den
nach der Übereinkunft II. dem Zollvereine angeschlos-
senen Königl. Hannoverschen Gebietstheilen.
(v. 10. Oktbr. 45.) 697—699.
IV. lbereinkunft zwischen Hannover und den übrigen
Staaten des Stener vereins einerseiks, u. Braun-
schweig andererseits, wegen des Anschlusses ver-
schiedener Braunschweigischer Gebietstheile
an den Steuerverein. (v. 16. Oktbr. 45.) 699—704.
V. übereinkunft zwischen Hannover u. Braunschweig,
über die in den Kommunion-Besitzungen zu erhebenden
indireften Abgaben. (v. 16. Oktbr. 45.) 704—7006.
VI. Übereinkunft zwischen Preußen, Braunschweig
und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseits,
und Hannover und den llbrigen Staaten des Steuer-
vereins andcrerseits, wegen Erleichterung des gegen-
seitigen Verkehrs. (v. 10. Oktbr. 45.) 707—720.
Jollvereinte Staaten, siehe Handels= und Schif=
fahrts-Verträge, Zolltarif und Zollvereinsverträge.
Jollzentner, Bewschtsverhältuß desselben. (Zolltarif v.
10. Oltbr. 45.) 0
Zoologischer Grten, bei VBerlin, Statuten des
Aktien -Vereins für solchen und die damit verbundene
zoologische Gesellschaft. (v. 27. Febr. und Felesste
Bestätigungsorder v. 7. Mai 45.) 244—258. — MAMb-
tretung eines Theils des bisherigen Falanengartens zu
Superfziar-Eigenthumerechten für dens. (ebend.) 244. 245.
— Ausfertigung von höchstens 500 Aktien à 100 Rthlr.
gegen Zusicherung einer Dividende, die jedoch 31 Pro-
zent jährlich nicht übersteigen darf, resp. der Berechtigung
zum freien Eintritt in den Garten. (88. 11. u. 40. Nr.
4. der Statuten) 247. f. 2537. — Anordnungen für den
Besuch esel durch das Publikum, (S§. 41—47. ders.)
257. 258.
Juchthausstrafe, gegen Gewerbetreibende wegen ei-
nes vermittelst Mißbrauchs ihres Gewerbes begangenen
Verbrechens erkannt, gleichzeitiger Verlust der Befugniß
zum selbstständigen Gewerbebetriebe für immer oder auf
Zeit durch richterlichen Ausspruch. (Gew.--Ord. v. 17.
Janr. 45. Ö§. 172. u. 173.) 74. 75. — desgl. für
immer bei dem durch Zuverlässigkeit und Unbescholtenheit
bedingten, polczeilich gestatteten Gewerbebetriebe, wegen
eines begangenen von ehrloser Gesinnung zeugenden Ver-
brechens. (ebend. §. 174.) 75. — dieselbe darf gegen
Unteroffiziere und Gemeine nur mit Ausstoßung aus dem
Soldatenstande oder Entlassung aus dem Militairverhältniß
erkannt werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. S. 55.) 305.—ge-
gen Offziere ist statt ders. auf verhältnißmäßigen Festungs-
arrestund zugleich auf Entfernung ausdem Offizierstande oder
Sachregister.
1845.
Juchthausstrafe, (Forts.)
Kassation zu erkennen. (ebend. §. ö5.) 305. — in wie
fern statt derselben auf verhältnißmäßige militairische
Festungs= oder Arreststrafe erkannt werden kann. (ebend.
§. 56.) 305. — acht Monate ders. sind einem Jahre
Festungsstrafe gleich. lebend. §. 66.) 307. — Verwand-
lung der Baugefangenschaft in solche wegen körperlicher
Unfähigfeit. (Milit.-Straf-G. Thl. J. S. 4.) 297 f. —
dieselbe steht der Baugefangenschaft gleich. (ebend. §. 66.)
307. — die dazu rechtefräftig verurtheilten Personen des
Soldatenstandes müssen der Civilbehörde überwiesen wer-
den. (ebend. Thl. II. S. 184.) 360.
Züchtigung, Krpenicze, deren Anwendung und Voll=
streckung als Militairstrafe. (Milit.-Straf-G. Thl. I.
S§. 31. 32.) 301. — deren Verschärfung über das höchste
Maß binaus darf nicht stattfinden. (ebend. §. 77.) 309.
— eventuelle Verwandlung ders. in verhältnißmäßige
Freiheitsstrafe. (ebend. 98. 33. 64.) 301. 306. —
neben der Ausstoßung oder Entlassung aus dem Sol-
datenstande und neben der Zuchthausstrafe erkannt, deren
ganckchfatenm Vollziehung in der Strafanstalt. (ebend.
Thl. II. §. 186.) 300. — s. auch Stockschläge.
Juckersiedereien, zu deren Anlegung bedarf es einer
besondern polizcilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um
die Ertheilung der letz. (ebend. §§#. 28—36.) 46—48.
— Fristbestimmung für deren Benutzung. (ebend. S§. 660—
68.) 63. 34. — Untersagung der letz. (ebend. §. 69.
70.) 54.
Zündstoffe, aller Art, zur Bereitung von solchen be-
darf es einer besonderen polizeilichen Genehmigung.
(Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. S. 27.) 46.
fahren mit Gesuchen um die Ertheilung der lezz.
(ebend. §#§#. 28— 36.) 46—48. — Fristbestimmung für
deren Benutzung. (ebend. 95. 66—68.) 53. 54. — Un-
tersagung der letz. (ebend. 8§. 69. 70.) 31.
Zuschläge, zu den Staatssteuern für Gemeindebedürf-
nisse, siehe letz. und Gemeindcabgaben.
Zwangsarbeit, gegen Gewoerbetreibende wegen eines
vermittelst Mißbrauchs ihres Gewerbes begangenen Ver-
brechens erkannt, gleichzeitiger Verlust der Befugniß zum
selbstständigen Gewerbebetriebe für immer oder auf Zeit
durch richterlichen Ausspruch. (Gew.-Ord. v. 17. Janr.
45. 88. 172. u. 173.) 74. 75. — desgl. für immer bei
dem durch Zuverlässigkeit und Unbescholtenheit bedingten,
polizeilich gestatteten Gewerbebetriebe, wegen eines be-
gangenen, von ehrloser Gesinnung zeugenden Verbrechens.
(ebend. §. 174.) 75. — s. auch Zuchthausstrafe.
Zwangslieferungen, im Kriege, Strafen für deren
Erhebung oder Erpressung im Soldatenstande ohne dienst-
liche Befugniß. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 151.) 321.
Zwangs-=
— Ver-