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Tarif
zur Erhebung der Schiffahrtsabgaben in der Stadt Königsberg.
E: wird entrichtet:
I. An Pregelmundungezgeld.
A. für die Schiffslast:
1) von Seeschiffen mit Ladung:
beim Eingang .
beim Ausgang
. . - in Eingang
2) von Seeschiffen mit Ballafi: n Ainbungn ....;
3) von allen uͤbrigen Fahrzeugen, d. h. solchen, welche nicht
mit Guͤterfracht oder Ballast aus der See kommen, oder
dahin gehen (mit Ausnahme der Fischerkaͤhne und offe-
nen kleinen Boote) wenn sie beim Ei 4½
mit Ladung eine eigene Fahrt machen teim mst * 4 0
B. für das Fahrzeug im Ganzen, von Fischer= und
anderen kleinen Boten, beim Ein= und beim Ausgang und
zwar: 2
a. von einem Angelkahn . .
1) mit Ladung i zi. von einem kleinen Boo- — 1
2) unbeladen nichts.
II. An Stromgeld.
A. Beim Eingang durch den Holländer Baum:
1) von Seeschiffen beladen oder mit Ballast:
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11
9
——
1
von 5 bis 25 Lasten .... .. .... 2 —
- 26 * 50 ——......- 3 —
- 51 - 75 — ...... ... · 4 — —
= 76 = 100 . . .. 6 — —
101 und darüer . ... 8 —
2) von Schiffsgefäßen, welche als Lichter zwischen
Kbnigsberg und Pillan benutzt werden,
beladen oder leer:
von 1 bis 10 Lastien . . . .. — 7 6
: 1 2 0 . . . . . . .. —15—
: 11 30 - . . . . .. .. . .. . . . . . . . .. 1 — —
: 31 = 40 -.................... 1 15.—
. 41- - . . . .. . . .. . . . . .. 2— —
-Gtl und daruͤber . .. .. . .. .. . . . . .. . . . ... 3— —
8
S
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