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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
r. 3.
(Nr. 2536.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 27. Dezember 1844., betreffend die Stellung
der Landtagskommissarien zu den fländischen Ausschussen und die Ernen-
nung der Stellvertreter für die Landtagsbommissarien.
N., Ich in den Propositionsdekreten vom 23. Februar und 30. April
1841. zur Vorbereitung der Berathung der Provinzial-Landtage über solche
Propositionen, welche einer besonders ausführlichen Erörterung bedürfen, die
Einrichtung siändischer Ausschüsse, und durch die Verordnungen vom 21. Juni
1842., un Mir die Gelegenheit zu geben, in der Zwischenzeit von einem Land-
tage zum andern ständische Organe mit ihrem Gutachten zu hören, für jede
Provinz die Bildung eines ständischen Ausschusses genehmigt habe, finde Ich
für nöthig, zur Beseitigung von Zweifeln über das Verhältniß des Landtags-
Kommissarius zu diesen Ausschüssen nachstehende Bestimmungen zu treffen:
1) Da durch die vorbereitenden Ausschüsse die Zeit, in welcher die Land-
tagsabgeordneten zu Berathungen versammelt sind, erheblich verlängert
wird, und in einigen Provinzen der Versammlungsort des Landtags und
der Ausschusse desselben nicht zugleich der Wohnort des Landtagskom-
missarius isi, so werde Ich künftig, nach Befinden der Umsiände, außer
dem Landtagskommissarius auch noch einen Stellvertreter desselben für
vorübergehende Behinderungsfälle ernennen. Die Landtagskommissarien
und ihre Stellvertreter bleiben, sofern nicht in einzelnen Fällen ein An-
deres angeordnet wird, auch nach Beendigung der Provinziallandtage so
lange in Wirksamkeit, bis für die nächsten Landtage neue Kommissarien
und Stellvertreter ernannt worden sind.
2) Die Landtagskommissarien nehmen den durch die Propositionsdekrete vom
23. Februar und 30. April 1841. angeordneten vorbereitenden Aus-
schüssen gegenüber mit gleichen Rechten und Pflichten dieselbe Stellung
ein, welche sie nach der besiehenden Verfassung den Provinziallandtagen
gegenüber inne haben. — Sie eröffnen diese Ausschüsse und legen den-
selben die Gesetzenrwürfe vor. Sie sind in Beziehung auf die vorberei-
Jahrgang 1845. (Nr. 2336.) 6 ten-
Ausgegeben zu Berlin, den 20. Januar 1845.