4 Sachregister. 1845.
Anstalten, ösfentliche, Wahrnehmung der auf das Ver-
mögen derf. sich beziehenden Rechte durch die betreffende
Verwaltungsbehörde in den Ressorts des Revislonskolle-
giums für Landeskultursachen. (V. v. 22. Novbr. 44
S. 11.) 21. 22.
Anstellungen, im Civildjenste, die von Offizieren er-
worbenen Ansprüche auf solche gehen durch Kassation,
Entfernung aus dem Offizierstande und Dienstentlassung
verloren. (Milit.--Straf G. Thl. I. S§. 44—47.) 303.—
die exworbenen Ansprüche auf solche können nach Ver-
setzung in die zweite Rlasse des Soldatenstandes nicht
geltend gemacht werden. (Milit.-Straf-G. Thl. I. §. 38.)
302. — Unfähigkeit zu solchen nach der Ausstoßung aus
dem Soldatenstande. (ebend. §. 42.) 303. — von Ge-
meindebeamten in der Rheinprovinz. (Gemeinde-Ord. v.
23. Juli 45. SS. 7. 79. u. 104.) 542. 543. 549. —
s. auch Bürgermeister, Gemeindevorsteher, Gemeindever-
ordnete, Invalide 2c.
Antichretische Pfandverträge, siehe letz.
Antiquare, bedürfen einer besondern, auf Unbescholten-
heit, Zuverlässigkeit und genügender Bildung beruhenden
Erlaulniß der Regierung. (Gew.-Ord. v. 17. Jam. 45.
S. 48.) 50. — Verfahren bei verschuldeter Zurückuahme
der let. (ebend. SS. 71—74.) 54. 65.
Antrittsgeld, mäßiges, dessen Festsetzung und Erhebung
bei der Aufnahme in eine Imung. (Gew.-Ord. v. 17.
Jaur. 45. &. 110.) 62. — s. auch Einkaufs= und Ein-
trittsgelder.
Anwalt, Bestellung eines solchen zur Wahrnehmung des
fiskalischen Interesses bei dem Entschädigungsversahren
wegen aufgehobener oder für ablösbar erklärter Berech-
tigungen. (G. v. 17. Jaur. 45. S. 41.) 88
Apotheken, Fristbestimmung für deren Aulegung bei Er-
theilung der polizeilichen Genehmigung zu solchen. (Gew.=
Ord. v. 17. Jamr. 45.)88, 66—0.) 33.54. — Verfahren bei
Zurücknahme ders. und Untersagung des Betriebes. (ebend.
S#S. 71— 74.) 34. 6
Apotheker, beirsan einer Approbation des Wixisteriums
der Medizinalangelegenheiten. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
S. 42.) 49. — außer dieser Approbation bedürfen diejenigen,
welche sich nicht im Besitze eines Realprivilegiums befinden,
einer Konzession des Oberpräsidenten, in welcher Ort und
Grundstück, wo das Gewerbe betrieben werden soll, be-
stimmt sein muß. (ebend. §. 34.) 51. — über die Zu-
lässigkeit einer Stellvertrekung für bies. hat die Behörde
1 bestumen welcher die Konzessionirung zusteht. (ebend.
3.) 63. — Verfahren bei verschuldeter Zurückuahme
2et 6 %% ertheilten Konzession. lebend. 988. 71—74.) 34.
55. — auf deren Gehülfen und Lehrlinge finden die
Bestimmungen der S§. 1.34—100. der Gew.-Ord. v. 17.
Jaur. 45. keine Anwendung, vielmehr sind deren Ver-
Avpotbeker, (Forts.)
hältnisse fernerhin nach den bisherigen Vorschriften zu
beurtheilen. (ebend. §. 101.) 71. — hinsichtlich der Taxen
für solche wird durch die allgem. Gewerbe-Orbnung nichts
geändert. (ebend. §S. 93.) 58.
Appellation, an das Revisionskollegium für Landeskul-
tursachen, gegen die Entscheidungen der Generalkommis-
sionen und Spruchkollegien. (V. v. 22. Novbr. 44. S#. 7
bis W.) 21—23. — Anwendung der Vorschriften über
den Kostenpunkt in solcher. (ebend. §. 23.) 21. — s. auch
Revisionskollegium.
Apvellotlonsgerichtshof= zu Röln, (Bezirk) siehe
Nheinprovinz.
Approbationen, für Medizinalpersonen, Geburtshelfer,
Apotheker ꝛc., deren Ertheilung seitens des Ministerinms
der Medizinalangelegenheiten. (Gew.-Ordnung v. 17.
Janr. 45. §. 42.) 49. — wann eher solche von der Ver-
waltungobehörde wieder zurückgenommen werden können.
(ebend. §. 71.) 54. — Verfahren bei deren Zurücknahme
und Rekurs gegen den darüber ausgefertigten Regierungs-
bescheid. (ebend. SS. 72 — 4.) 54. 56. — Verlust ders.
wegen begangener Verbrechen und Vergehen. (ebend.
SS. 173. 174. u. 189.) 75. 78. — Strafbarkeit des
Gewerbebetriebes ohne Approbation. (ebend. §. 177.) 75. f.
— Strafanwendung auf Stellvertreter. (ebend. 8§. 179.
188.) 76. 77. 78.
Arbeiter, Strafbarkeit ders. für groben Ungehorsam, be-
harrliche Widerspenstigkeit,, Einstellung der Arbeit, Ver-
abredungen und Verbindungen unter dens. 2c. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. SS, 182—184.) 76. 77.
Arbeitsherren, (selbstständige Gewerbetreibende), Ver-
hältnisse ders. in Beziehung auf Gewerbegehülfen, Ge-
sellen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45., S§. 125—101.) 64—71. — desgl. in Bezie-
hung auf Werkmeister in Fabriken (ebend. §. 101.) 71.
Archive, Gemeinden in der Nheinprovinz gehörig, zu
deren Veräußerung ist die Genehmigung des Ministeriums
des Innern erforderlich. (Gemeinde-Ord. v. 23. Juli
45. F. 96.) 547.
Armenabgaben, deren exekutivische Beitreibung in der
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §S. 1. Nr. 6.) 445.
Armenanstalten, zu deren Anlage und Unterhaltung
nach den Festsetzungen der Staatsbehörde sind die Ge-
meinden in der Rheinprovinz verpflichtet. (Gemeinde-
Ord. v. 23. Juli 45. 8. 86.) 344. — bei Theilungen
deren Grundstücke sinden die Bestimmungen der S§. 2—4.
des Ges. v. Z. Janr. 45. über die Jertheilung von
Grundstücken keine Anwendung. (ebend. §. S. Nr. 1.) 20.
— . auch Besitztitel.
Armenkassen.- Orts-, zu solchen fließen die den Ge-
meindebeamten und Dienern in der Rheinprovinz aufer-
legten