Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

Sachregister. 1845. 9 
Besitztitel, (Forts.) 
thum Westphalen, Fürstenthum Siegen und den Graf- 
schasten Wittgenstein, dessen Berichtigung. (V. v. 28. 
Febr. 45. S. 6—17.) 101—104. 
Besitzungen (Etablissements), einzeln gelegene, in der 
Nheinprovinz, deren Vereinigung mit einer angränzenden 
Gemeinde auf den Beschluß des Oberpräsidenten. (Ge- 
meinde-Ordn. v. 23. Juli 45. §S. 4.) 524. 
Besitzverhältnisse, Verfahren bei Entscheidungen von 
Streitigkeiten über solche in Auseinandersetzungssachen bei 
den General-Kommissionen, nach §. 36. der Verord. v. 
30. Juni 34. (V. v. 22. Novbr. 44. §S. 5.) 20. 
Besoldungsetats, Normal-, Aufstellung ders. für die 
Gemeinde-Verwaltung in der Rheinprovinz. (Gemeinde- 
Ordn. v. 23. Juli 45. §. 81.) 343. — besgl. für die 
Bürgermeistereien. G. 107.) 550. — Anordnung u. Ge- 
nehmigung ders. durch die Regierungen. (ebend.) 543. 550. 
Bestallungen, für Bankondukteure, Feldmesser, Auktio- 
natoren, Mäkler, Wäger 2c., seitens der dazu befugten 
Staats= und Kommunalbehörden oder Korporationen, 
ohne solche dürfen deren Geschäfte von Andern nicht be- 
trieben werden. (Gew.-Ordn. v. 17. Janr. 45. S§. 51— 
63.) 51. — Strafbarkeit der letzt. in solchen Fällen. 
(ebend. §. 177.) 75. f. — Strafanwendung auf Stell- 
vertreter. (ebend. S§. 179. 188.) 70. 77. 78. — wann 
eher solche von der Verwaltungsbehörde wieder zurück- 
genommen werden können. (ebend. §. 71.) 54. — Ver- 
fahren bei deren Zurücknahme und Rekurs gegen den 
darüber ausgefertigten Regierungsbescheid. (ebend. §Ss. 72 
—774.) 54. 55. 
Bestechungen, zur Begehung von Mlichtwidrigkeiten, 
deren Bestrafung im Soldatenstande. (Milit.-Straf= G. 
Thl. I. S. 157.) 322. f. 
Betrug, Personen, welche wegen eines solchen verurtheilt 
worden, bedürfen zum Beginn eines selbstständigen Ge- 
werbebetriebes der Erlanbniß der Polizei-Obrigkeit des 
Orts. (Gew.-Ord. r. 17. Janr. 45. §. 21.) 45. — in 
wiefern letztere zu versagen ist. (ebend. §. 21.) 45. — 
solcher schließt von der Theilnahme an neu und bereits gebil- 
deten Innungen aus. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.898.103. 
107.) 00. 61.— Ausscheiden u. Ausstoßung aus letzt. in 
gleicher Beziehung. (ebend. §. 117.) 63. — desgl. aus 
den ohne Nachweis der Befähigung der Theilnehmer be- 
stehenden Inmnungen. (ebend. 8§. 118. 119.) 63. 64. — 
wegen eines solchen ist gegen Gewerbetreibende, deren 
Gewerbebetrieb durch Zuverlässlgkeit und Unbescholtenheit 
bedingt und polizeilich gestattet worden, zugleich auf Ver- 
lust der Befugniß zum selbstständigen Owerbebetriebe für 
immer zu erkennen. (ebend. S. 174.) 75. 
Betten, gebrauchte, slehe Trödler. 
Jahrgang 1845. 
Beurlaubte, des Soldatenstandes, alle zu solchen ge- 
hörenden Personen sind während ihrer Beurlaubung in 
Strafsachen den Zivilgerichten unterworfen. (Milit.-Straf- 
G. Thl. II. §. 6.) 330. — Berücksichtigung der Vor- 
schriften des Militair -Strafgesetzbuchs bei deren Bestra- 
fung für Vergehen. (§. ö. der Einleitung zu dems.) 296. 
— rücksichtlich welcher militairischer Verbrechen sie den 
Militairgerichtsstand behalten. (ebend. Thl. II. S. 6.) 330. 
331. — Eintritt des letztern während der Einberufung zu 
dienstlichen Zwecken. (ebend. S. 7. S.) 331. — Suspen- 
sion der gegen dies. von den Civilgerichten einzuleitenden 
oder eingeleiteten Untersuchungen, sowie der Strafpoll- 
streckung, während der militairischen Einberufung ders. 
(ebend. §. 13.) 332. — Untersuchung und Bestrafung der 
von dens. vor dem Ubertritt in den Beurlaubtenstand be- 
gangenen Verbrechen. (ebend. S#. 44. u. 15.) 332. — unter 
welchen Umständen gegen solche die Vermuthung für das 
Verbrechen der Desertion anzunehmen ist. (ebend. Thl. I 
8. 94.) 311. f. — siehe auch Desertion. 
Beutemachen, unerlaubtes, im Kriege, dessen Bestra- 
sung im Soldatenstande. (Milit.-Straf.-G. Thl. I. §#. 
146. 147.) 320. 321. 
Beutler, Befugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. 66. 131—133. 1062—107.) 65. 66. 72. 73. 
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. SS. 108. 132.) 61. 66. 
Bewässerungsanlagen, Anwendung der sich darauf 
beziehenden §§. 24. u. 32. des Gesetzes v. 28. Febr. 
43. im Interesse schon vorhandener, auf Triebwerken be- 
ruhender gewerblicher Anlagen im Bezirke des Appella- 
tionsgerichtshofes zu Köln. (V. v. 9. Janr. 45.) 35. — 
rücksichtlich der bei solchen zu gewährenden Entschädigung 
hat im Rekursverfahren nach §. 47. des gedachten Ge- 
setzes das Revisionskollegium für Landeskultursachen zu 
entscheiden. (V. v. 9. Janr. 45.) 35. 
Beweis-Aufnahme, in militairgerichtlichen Untersu- 
chungen, Vorschriften für dies. (Milit.-Straf-G. Thl. II. 
S. 108. 109. 198. 201. 217.) 348. 349. 262. 365. — 
zur Feststellung des Thatbestandes verübter Verbrechen. 
gunte Straf-G. Thl. I. §. 92. mit Anl. B.) 347. 
—388. 
——““3 deren Bestellung für einzelne Theile 
der Gemeinden in der Rheinprovinz. (Gem. Ord. v. 23. 
Juli 45. S. 77.) 542. 
Bier, s. Getränke und Schankwirthschaften. 
Bierbrauereien, zu deren Anlegung bedarf es einer 
besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 47. 
Jamr. 45. §. 27.) 46. — dabei macht es keinen Unter- 
schied, ob jene nur auf den eigenen Bedarf oder zun 
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