Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Bierbrauereien, (Forts.) 
auf Absatz an Andere berechnet sind. (ebend. S. 27.) 46. 
— Verfahren mit Gesuchen um die Ertheilung der po- 
lizeilichen Genehmigung. C(ebend. 28—36.) 46—48. — 
— letztere ist bei ländlichen Grundstücken nicht mehr da- 
von abhängig, daß diese einen Werth von 15,000 Rthlr. 
haben. (ebend. §. 39.) 49. — Fristbestimmungen für de- 
ren Benutzung. (ebend. I#. 66—68.) 63. 54. — Unter- 
sagung der letz. (ebend. 98. 69. 70.) 54. 
Bierzwang, siehe Getränkezwang. 
Bilder, deren Verkäufer bedürfen einer besonteen, auf 
Unbescholtenheit, Zuverlässtgkeit und genügender Bildung 
werhenen Erlaubniß der Regierung. (Gew.-Ord. v. 17. 
Janr. 45. §. 48.) 530. — Verfahren bei ksce 
Zurücknahme der letz. (ebend. 986. 71—74.) 54 
Birkenfeld, Fürstenthum, s. Oldenburg, Grotzerzogihum. 
Bittschriften (Gesuche), deren Abfassung für Andere, 
s. Aufsätze, schriftliche; s. auch Immediatgesuche, desgl. 
Militair-Dienstgesuche. 
Blätter, öffentliche, in solchen dürfen Immediatgesuche 
und Adressen nur gleschzeitig mit den darauf ergangenen 
Bescheiden abgedruckt werden, sofern übrigens eine solche 
Veröffentlichung gesetzlich statthaft ist. (A. K. O. v 
Novbr. 45.) 727. 
Bleichen, s. Schnellbleichen, desgl. Knochen= und Wachs- 
bleichen. 
Bleigelder, deren Entrichtung für Aulegung von Bleien 
bei Waarenverschlüssen. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650. 
— bei indirekten Steuern, deren cxekutivische Beirreibung 
in . r Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1. 
Nr. 4.) 4 
Slhon#chelter, Personen, welche sich mit deren Ausstellen 
beschäftigen, müssen sich über die erforderlichen Kenntnisse 
unt Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der Re- 
gierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 45.) 
50. — Anordnungen seitens der Ministerien für deren 
Prüfung. (ebend. §. 46.) 30. — Verfahren bei verschul- 
deter Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend. 
S# 71—74.) 54. 55. 
Bodenwerder, Stadt, mit ders. tritt Hannover dem 
Zollverein bei. (Vertrag und lübereinkunft (II.) v. 16. 
Oktbr. 45.) 686. 6091. 
Bohrschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur 
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung 
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. 
v. 17. Jum. 45. G. 131— 13. 102 —w107.) 65. 66. 
72. 73. — in wie fern von letzterer entbunden werden 
kann. (ebent. §#§. 108. 132.) 61. 66. 
Böttcher, Besugniß und Befähigung ders. zur Haltung 
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab- 
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 
Sachregister. 
1845. 
Böttcher, (Forts.) 
17. Janr. 45. &# 131—133. 162—167.) 65. 66. 72. 
73. — in wie fern von letzterer entbunden werden kann. 
(ebend. 88. 108. 132.) 61. 66. 
Braaker, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche 
konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord. 
v. 17. Janr. 45. §. 32.) 51. — Befähigung, Zahl und 
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden 
Vorschriften. (ebend. §. 33.) 31. — Siellvertretung für 
dies. (ebend. §. 063.) 53. — Verfahren bei verschuldeter 
Zurücknahme der dens. ertheilten Ronzession. (ebend. 
S 71—74.) 54. 55. — Taren für deren Betrieb. (ebend. 
8. 93.) 38. 
Bradden-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen 
für dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. X. 19.) 143. 
Brandenburg, Provinz, (Kur= und Neumark) und 
Markgrasthum Niederlausitz, Ergänzung der Verord. v. 
25. März 41. über die Befugnisse der Kreisstände in 
ders., Ausgaben zu beschließen und die lleigeingesesene 
dadurch zu verpflichten, unter Aufhebung des . jener 
Verordnung hinsichtlich der Disposition über us Keis= 
Kommunalfonds. (V. v. 7. März 15.) 159. 100. — 
findet mit gedachter Verord. auch auf die zum Rönigreiche 
Sachsen gehörig gewesenen Kmter Belzig, Dabme 
und Jüterbogk und auf die Herrschaft Baruth An- 
wendung. (ebend. §. 4.) 100. — allgemeine Bestimmungen 
über die Zertheilung von Grundstücken zur die Gründung 
neuer Ansiedelungen in ders. (A. K. O. u. G. v. Z. 
Janr. 45.) 24. 25—32. — #ehimmungen über die Ver- 
mögensverwaltung der Kirchen, Pfarren und kirchlichen 
Stfftungen nach Märkischem Provinzialrechte und zwar 
in denjenigen Landestheilen ders., in welchen die Konsistorial- 
und Visitationsordnung vom Jahre 1573. Anwendung 
findet. (A. K. O. v. 11. Juli 45.) 485. 180. 
Brandstiftungen, in Militairgebäuden, Anordnungen 
für deren Ermittelung und Feststellung des Thatbestandes. 
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. S#. 34. 
u. 35. ders.) 347. 385. — muthwillige und boshafte, 
im Kriege, deren Bestrafung im Soldatenstande. (Milit.- 
Stras-G. Thl. I. §. 150.) 321. 
Branntwein, (. Getränke und Schankwirthschaften. 
Branntweinbrennereien, zu deren Anlegung bedarf 
es einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.= 
Ord. vom 17. Janr. 45. S. 7.) 46. — dabei macht es 
keinen Unterschied, ob jene nur auf den eigenen Bedarf 
oder auch auf Absatz an Anderc berechnet sind. (ebend. 
§. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Erthei- 
lung der polizeilichen Genehmigung. (ebend. 88. 28—36.) 
46—48. — letztere ist bei ländlichen Grumstücken nicht 
mehr davon abhängig, daß diese einen Werth von 15,000 
Rthlr. haben. (ebend. §. 39.) 49. — Fristbestimmung 
für
	        
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