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Bierbrauereien, (Forts.)
auf Absatz an Andere berechnet sind. (ebend. S. 27.) 46.
— Verfahren mit Gesuchen um die Ertheilung der po-
lizeilichen Genehmigung. C(ebend. 28—36.) 46—48. —
— letztere ist bei ländlichen Grundstücken nicht mehr da-
von abhängig, daß diese einen Werth von 15,000 Rthlr.
haben. (ebend. §. 39.) 49. — Fristbestimmungen für de-
ren Benutzung. (ebend. I#. 66—68.) 63. 54. — Unter-
sagung der letz. (ebend. 98. 69. 70.) 54.
Bierzwang, siehe Getränkezwang.
Bilder, deren Verkäufer bedürfen einer besonteen, auf
Unbescholtenheit, Zuverlässtgkeit und genügender Bildung
werhenen Erlaubniß der Regierung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. §. 48.) 530. — Verfahren bei ksce
Zurücknahme der letz. (ebend. 986. 71—74.) 54
Birkenfeld, Fürstenthum, s. Oldenburg, Grotzerzogihum.
Bittschriften (Gesuche), deren Abfassung für Andere,
s. Aufsätze, schriftliche; s. auch Immediatgesuche, desgl.
Militair-Dienstgesuche.
Blätter, öffentliche, in solchen dürfen Immediatgesuche
und Adressen nur gleschzeitig mit den darauf ergangenen
Bescheiden abgedruckt werden, sofern übrigens eine solche
Veröffentlichung gesetzlich statthaft ist. (A. K. O. v
Novbr. 45.) 727.
Bleichen, s. Schnellbleichen, desgl. Knochen= und Wachs-
bleichen.
Bleigelder, deren Entrichtung für Aulegung von Bleien
bei Waarenverschlüssen. (Zolltarif v. 10. Oktbr. 45.) 650.
— bei indirekten Steuern, deren cxekutivische Beirreibung
in . r Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. §. 1.
Nr. 4.) 4
Slhon#chelter, Personen, welche sich mit deren Ausstellen
beschäftigen, müssen sich über die erforderlichen Kenntnisse
unt Fertigkeiten durch ein Befähigungszeugniß der Re-
gierung ausweisen. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 45.)
50. — Anordnungen seitens der Ministerien für deren
Prüfung. (ebend. §. 46.) 30. — Verfahren bei verschul-
deter Zurücknahme der dens. ertheilten Konzession. (ebend.
S# 71—74.) 54. 55.
Bodenwerder, Stadt, mit ders. tritt Hannover dem
Zollverein bei. (Vertrag und lübereinkunft (II.) v. 16.
Oktbr. 45.) 686. 6091.
Bohrschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord.
v. 17. Jum. 45. G. 131— 13. 102 —w107.) 65. 66.
72. 73. — in wie fern von letzterer entbunden werden
kann. (ebent. §#§. 108. 132.) 61. 66.
Böttcher, Besugniß und Befähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v.
Sachregister.
1845.
Böttcher, (Forts.)
17. Janr. 45. 131—133. 162—167.) 65. 66. 72.
73. — in wie fern von letzterer entbunden werden kann.
(ebend. 88. 108. 132.) 61. 66.
Braaker, deren Geschäfte dürfen nur von den als solche
konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. §. 32.) 51. — Befähigung, Zahl und
Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlassenden
Vorschriften. (ebend. §. 33.) 31. — Siellvertretung für
dies. (ebend. §. 063.) 53. — Verfahren bei verschuldeter
Zurücknahme der dens. ertheilten Ronzession. (ebend.
S 71—74.) 54. 55. — Taren für deren Betrieb. (ebend.
8. 93.) 38.
Bradden-Fischerei, im kurischen Haff, Anordnungen
für dieselbe. (Fischerei-Ord. v. 7. März 45. X. 19.) 143.
Brandenburg, Provinz, (Kur= und Neumark) und
Markgrasthum Niederlausitz, Ergänzung der Verord. v.
25. März 41. über die Befugnisse der Kreisstände in
ders., Ausgaben zu beschließen und die lleigeingesesene
dadurch zu verpflichten, unter Aufhebung des . jener
Verordnung hinsichtlich der Disposition über us Keis=
Kommunalfonds. (V. v. 7. März 15.) 159. 100. —
findet mit gedachter Verord. auch auf die zum Rönigreiche
Sachsen gehörig gewesenen Kmter Belzig, Dabme
und Jüterbogk und auf die Herrschaft Baruth An-
wendung. (ebend. §. 4.) 100. — allgemeine Bestimmungen
über die Zertheilung von Grundstücken zur die Gründung
neuer Ansiedelungen in ders. (A. K. O. u. G. v. Z.
Janr. 45.) 24. 25—32. — #ehimmungen über die Ver-
mögensverwaltung der Kirchen, Pfarren und kirchlichen
Stfftungen nach Märkischem Provinzialrechte und zwar
in denjenigen Landestheilen ders., in welchen die Konsistorial-
und Visitationsordnung vom Jahre 1573. Anwendung
findet. (A. K. O. v. 11. Juli 45.) 485. 180.
Brandstiftungen, in Militairgebäuden, Anordnungen
für deren Ermittelung und Feststellung des Thatbestandes.
(Milit.-Straf-G. Thl. II. §. 92. mit Anl. B. S#. 34.
u. 35. ders.) 347. 385. — muthwillige und boshafte,
im Kriege, deren Bestrafung im Soldatenstande. (Milit.-
Stras-G. Thl. I. §. 150.) 321.
Branntwein, (. Getränke und Schankwirthschaften.
Branntweinbrennereien, zu deren Anlegung bedarf
es einer besondern polizeilichen Genehmigung. (Gew.=
Ord. vom 17. Janr. 45. S. 7.) 46. — dabei macht es
keinen Unterschied, ob jene nur auf den eigenen Bedarf
oder auch auf Absatz an Anderc berechnet sind. (ebend.
§. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Erthei-
lung der polizeilichen Genehmigung. (ebend. 88. 28—36.)
46—48. — letztere ist bei ländlichen Grumstücken nicht
mehr davon abhängig, daß diese einen Werth von 15,000
Rthlr. haben. (ebend. §. 39.) 49. — Fristbestimmung
für