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g. 51.
Die Direktion vertritt allein und vollstaͤndig die Gesellschaft nach Außen,
und leitet deren Angelegenheiten nach Maaßgabe dieses Statuts und der siatu-
tenmäßigen Beschlüsse der Generalversammlung und des Ausschusses.
Ihre besonderen Rechte und Verpflichtungen sind:
1) die Erhebung, Verwaltung und Verwendung des Aktienkapitals und
der künftigen Einnahmen der Gesellschaft in den Gränzen der Anschläge
und Etats.
Bei der zinsbaren Unterbringung der Kassenbestände der Gesell-
schaft wirkt jedoch in jeder Oeputation (G. 52.) eine von der betreffenden
Sektion des Ausschusses zu wählende Kommission von zwei kaufmänni-
schen Ausschußmitgliedern mit.
2) Erwerbung der zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlichen
Grundstücke, jedoch unter Genehmigung des Ausschusses, sofern der
Kaufpreis des, im Wege der freien Vereinbarung zu erwerbenden Grund-
stückes die Summe von 10,000 Rchlr. erreicht;
3) die Vorlegung des nach vollsiändigen Zeichnungen und Anschlagen an-
efertigten speziellen Bauplans, und der etwa erforderlich werdenden
Abänderungen;
4) die vollständige Ausführung des Baues der Bahn und der dazu erfor-
derlichen Gebaude und anderer Anlagen innerhalb der Gränzen in
Nr. 3. erwähnten Anschläge;
5) Besorgung der zum Transportbetriebe erforderlichen Anschaffungen an
Material, Transportmitteln und Utensilien, nach bingeholzer Genehmi-
gung vom Ausschusse, in den im F. 47. Nr. 11. vorbehaltenen Fällen;
6) die Unterhaltung der Bahn, der Transportmittel und des gesammten
Inventars innerhalb der Granzen des jährlichen Etats;
7) die Leitung des Transportbetriebes;
8) die gesammte Kassenverwaltung und die Einrichtung und Beaufsichtigung
einer vollständigen Buch= und Rechnungsführung;
9) die Entwerfung des Verwaltungsctats, Geschäftsinstruktionen, Betriebs-
Reglements und Fahrplane zur Vorlegung an den Ausschuß;
0) der jährliche Bücherabschluß und Inventur des Gesellschaftsvermögens;
11) die Berechnung und der Vorschlag über die Höhe der jährlichen Oivi-
denden und der zum Reservefonds zurückzulegenden Quote;
12) die Ablegung und Justifizirung der Rechnungen;
13) die Anfertigung eines alle 3 Monate vorzulegenden allgemeinen Berichts
über die Lage der Geschäfte und den Stand der Kassen, dessen letzter
in jedem Jahre die umfassenderen der jährlichen ordentlichen General=
Versammlung vorzulegenden Nachrichten und Ausweise enthalten muß;
14) die Ernennung aller Unterbeamten der Gesellschaft und der Abschluß der
Kontrakte mil denselben, nach eingeholter Genehmigung des Ausschusses,
sobald in den einzelnen Fällen das jährliche Gehalt 400 Rthlr. erreicht;
15) Anstellung der Ingenieure zur Anfertigung und Ausführung des Bau-
plans auf den Vorschlag des Ober-Ingenieurs und unter Genehmigung
des Ausschusses;
16) Un-