Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Artikel 8. 
„Derselbe soll den Hohen Kontrahenten zur Genehmigung vorgelegt und 
die Auswechselung der daruͤber auszufertigenden Ratifikationsürkunden sobald 
als moglich, spätestens aber innerhalb 8 Wochen in Berlin bewirkt werden. 
Dessen zu Urkund ist derselbe in vier gleichlautenden Exemplaren aus- 
gefertigt, und von den Bevollmächtigten unterzeichnet und besiegelt worden. 
So geschehen Berlin, den 8. November 1841. 
Adolph Georg Theodor Adolf v. Pommer-Esche. 
Pochhammer. (#. S) 
(S. 1.) 
Carl Ludwig Gustav Borck. 
(L. S.) 
Carl Philipp Francke. Carl Friedrich Wilhelm Prosch. 
(I. S.) (I. S.) 
Heinrich Brehmer. Carl Godeffroy. 
(L. §.) (I. S.) 
Die Auswechselung der Ratisikationsurkunden des vorstehenden Vertrages 
hat am 18. Februar 1842. zu Berlin Statt gefunden. 
  
(Nr. 2500.) Privilegium zur Ausgabe von drei und ein halb prozentigen, auf jeden Inhaber 
lautenden Obligationen im Gesammtbetrage von 28,1000 Rthlr. für die 
Stadt Memel. Vom 14. März 1845. 
* 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen rc. *. 
Nachdem der Magistrat und die Stadtverordneten von Memel darauf 
angetragen haben, ihnen zur Bestreitung der Kosien gemeinnütziger Anlagen 
die Aufnahme eines Dörlehns von Acht und Zwanzig Tausend Ein Hundert 
Thaler Kourant gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins- 
Koupons versehener Obligationen zu Ein Hundert Thalern, Unsere landesherr= 
liche Genehmigung zu ertheilen und bei diesem Antrage sich nichts zu erinnern 
(Nr. 2505—2506.) 32 5 gefun-
	        
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