Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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Schema fuͤr die neuen Obligationen. 
     
Litt. *i 
Neue 
Berliner Stadt-Obligation 
über 
Reichsthaler Pereußisch Kourant. 
Ausgefertigt 
in Gemäcßheit des landesherrlichen Privilegiums 
vom........................... 1845 
(Gesetz-Sammlung für 1845. S. .... ... ) 
Wir Ober-Burgermeisier, Bürgermeister und Rath hiesiger Königlichen Haupt- 
und Residenzstadt urkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieser 
Schuldverschreibung die Summe von 
deren Empfang wir bescheinigen, an die Stadrgemeinde von Berlin zu 
fordern hat. 
Die auf drei und ein halb Prozent festgesetzten Zinsen sind am 1. Januar 
und 1. Juli jeden Jahres fällig und werden nur gegen Rückgabe der aus- 
gefertigten halbjahrigen Zinskoupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation berichtigt werden, weshalb eine 
Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zulässig ist. Für die Sicherheit des 
Kapitals und der JZinsen haftel das Gesammtvermögen der Stadt. 
Diejenigen Zinsen, welche nicht in den nächsten vier Jahren, nachdem 
sie zahlbar waren, erhoben worden, sind der Stadt verfallen und sollen zu 
milden Zwecken verwendet werden. 
Berlin, den ten 18 
Ober-Bürgermeister, Bürgermeister und Rath 2c. 
  
(Tr. 2571—2572.) (Nr. 2572.
	        
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