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Die festgestellte Dividende verjährt in vier Jahren nach der am 1. Ok-
tober jeden Jahres eintretenden Verfallzeit.
Der freie Eintritt (a) beginnt mit der Unterzeichnung der Mtie:
Der Anspruch auf die Dividende (b.) mit dem auf die Aushändigung
der Aktie folgenden Kalenderjahre.
g. 12.
Ein halbes Prozent des Betrages saͤmmtlicher Aktien wird ferner von
der Kasse des Aktienvereins zu einem zu bildenden Amortisationsfonds zurück-
elegt, aus welchem nach den Beschlüssen des Vorstandes die Schulden des
Veriius sukzessive zurückgezahlt und die Oividende tragenden Aktien (G. 11. b.)
amortisirt werden.
K. 13.
Sü#mmtliche im Aktienbuche eingetragene Aktionairs haben als Mitglieder
der Korporation und des Aktienvereins gleiche Rechte.
Abschnitt III.
Vermögen, Revenuen und Schulden des Aktienvereins.
S. 14.
Das Vermögen des Aktienvereins ist zwar gemeinschaftliches Eigenthum
der Aktionairs, als solcher: — die Nutzungen jedoch, soweit sie in Heldm
nahme bestehen, nach Abtragung der den Aktionairs gebührenden ODividende
CG. 11.) ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen des Aktienvereins und
zur Förderung seiner Zwecke bestimmt.
Es müssen die etwanigen Einnahme-Ueberschüsse zur Schuldentilgung
oder zur Vergrößerung des Reservefonds oder endlich zur Erweiterung und
Vervollkommnung der Unternehmung verwendet werden.
Als Bestandtheile des Korporationsvermögens werden nachstehende Ob-
jekte bezeichnet.
9. 15.
Durch die Eingangs erwähnten Allerhöchsten Kabinetsbefehle ist der zu
bildenden Gesellschaft jetzt dem durch das gegenwärtige Statut konstituirten
Aktienvereine ein nutzbares Oberflächen-Eigenthum an das in dem beigehefteten
Mane speziell bezeichnete, vormals zur hiesigen Fasanerie gehörige, im Thier-
garten jenseits des Landwehrgrabens belegene Grundstück von 86 Morgen
102,, □ Ruthen Flächeninhalt für die Dauer des Bestehens des Aktienvereins
eingeräumt worden.
Dem gesellschaftlichen Vorstande bleibt es überlassen, Sr. Königlichen
Majestät die ehrfurchtsvolle Bitte vorzutragen, künftig die Eintragung dieses
nutzbaren Oberflächen-Eigenthums im Hypothekenbuche auf den Namen des
Aktienvereins huldreichst zu bewilligen.
Ur-