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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— r. 15. —
(Nr. 2575.) Allerhöchste Konzessions= und Bellätigungsurkunde für die Prinz MWilbelm
Eisenbahngesellschaft. BVom 2. Mai 1845.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen x. ⁊.
Nachdem Wir bereits durch Unsere Order vom 21. Juni v. J. zur Anlage
einer Eisenbahn von der Ruhr, der Stadt Steele gegenuͤber, nach Vohwinkel
zum Anschluß an die Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn Unsere Zustimmung er-
theilt haben, wollen Wir die Gesellschaft, welche nach der anliegenden Nota-
rialurkunde vom 12. März d. J. zur Erbauung und Benutzung der gedachten
Eisenbahn unter der Benennung: ·
Prinz Wilhelm Eisenbahngesellschaft,
mit einem Grundkapitale von 1,300,000 Rthlr. gebildet worden isl, als eine
Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes vom H. November 1843.
hiermit besiätigen und die in jener Notarialurkunde enthaltenen Statuten dieser
Gesellschaft hlerdurch genehmigen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Besiatigungsurkunde soll mit Unse-
rer Order vom 21. Juni v. J. und nebst den bestätigten Statuten durch die
Gesetzsammlung bekannt gemacht werden.
Gegeben Potsdam, den 2. Mai 1815.
(I. S.) Friedrich Wilhelm.
Flottwell. Uhden.
Jahrgang 1815. (Nr. 2575.) 39 (Allerhöchste
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1845.