Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

— 259 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
— r. 15. — 
  
(Nr. 2575.) Allerhöchste Konzessions= und Bellätigungsurkunde für die Prinz MWilbelm 
Eisenbahngesellschaft. BVom 2. Mai 1845. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von 
Preußen x. ⁊. 
Nachdem Wir bereits durch Unsere Order vom 21. Juni v. J. zur Anlage 
einer Eisenbahn von der Ruhr, der Stadt Steele gegenuͤber, nach Vohwinkel 
zum Anschluß an die Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn Unsere Zustimmung er- 
theilt haben, wollen Wir die Gesellschaft, welche nach der anliegenden Nota- 
rialurkunde vom 12. März d. J. zur Erbauung und Benutzung der gedachten 
Eisenbahn unter der Benennung: · 
Prinz Wilhelm Eisenbahngesellschaft, 
mit einem Grundkapitale von 1,300,000 Rthlr. gebildet worden isl, als eine 
Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Gesetzes vom H. November 1843. 
hiermit besiätigen und die in jener Notarialurkunde enthaltenen Statuten dieser 
Gesellschaft hlerdurch genehmigen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Besiatigungsurkunde soll mit Unse- 
rer Order vom 21. Juni v. J. und nebst den bestätigten Statuten durch die 
Gesetzsammlung bekannt gemacht werden. 
Gegeben Potsdam, den 2. Mai 1815. 
(I. S.) Friedrich Wilhelm. 
Flottwell. Uhden. 
  
Jahrgang 1815. (Nr. 2575.) 39 (Allerhöchste 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1845.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.