— 260 —
(Allerhschste Kabinetsorder vom 21. Juni 1844, die Genehmigung der Eisenbahnanlage
von der Ruhr, der Stadt Steele gegenüber, nach Düsseldorf.)
A# den Antrag des Staatsministeriums vom 30. v. M. will Ich zur An-
lage einer Eisenbahn von der Ruhr, der Stadt Steele gegenüber, nach Voh-
winkel zum Anschluß an die Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn, hierdurch Meine
Zustimmung ertheilen und die Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Ausfüh-
rung dieses Unternehmens mit einem Grundkapitale von 1,300,000 Rrhlr. hier-
mit genehmigen. — Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die
Eisenbahnunternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen
Vorschriften, insbesondere diejenigen uber die Expropriation, auf dieses Unter-
nehmen Anwendung finden sollen.
Sanssouci, den 21. Juni 1844.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Sctatuten der Prinz Wilhelm Eisenbahngesellschaft.
g. 1.
Unter der Benennung:
Prinz Wilhelm Eisen babn
wird eine anonpme Gesellschaft nach den Bestimmungen des Preußisch-Rheini-
schen Handelsgesetzbuchs und zwar nach den Artikeln neun und zwanzeg bis
sieben und dreißig desselben, so wie des Gesetzes über Aktiengesellschaften vom
neunten November tausend achrhundert drei und vierzig (Gesetzsammlung Numero
ein und dreißig) zur Erbauung und Benutzung einer Eisenbahn von der
Ruhr, der Stadt Steele gegenüber, über Langenberg und Neviges nach Voh-
winkel zum Anschluß an die Dusseldorf-Elberfelder Eisenbahn gebildet.
Dieselbe ist auf eine gewisse Zeitdauer nicht beschränkt.
S. 2.
Die Gesellschaft wird die Transporte auf der Bahn durch Dampfwagen
oder andere Beförderungemittel für eigene Rechnung übernehmen, auch, so weit
sie es ihrem Interesse gemäß findet, oder gesetzlich dazu verpflichtet isi, Anderen
die Mitbenutzung der Bahn zu Personen= und Wagrewlansportin, gegen
Entrichtung eines bestimmten Bahngeldes gestatten. *-