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Gewerbebetrieb, im Umherziehen, (Forts.)
außer der Marktzeit, zu solchem kann die Ortspolizeiobrig-
keit nach den deshalb bestehenden Vorschriften die Erlaub-
niß ertheilen. (ebend. S#§. 59. 84. u. 86.) 33. 56. 57.
— in wie fern eine Entschädigung für ausschließliche und
aufgehobene Berechtigungen ricschuich desselben gewährt
wird. (G. v. 17. Janr. 45. §. 23.) 84. — von und
nach den, dem Zollberein beigetretenen Landestheilen des
Königreichs Hannover. (Übereinknuft (II.) v. 16. Oktbr.
45. Art. 9.) 6094.
Gewerbegehülfen, Recht zur Haltung ders. bei dem
selbstständigen Betriebe stehender Gewerbe. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. S. 125.) 64. — Verhältnisse ders. im
Allgemeinen nach den Innungsstatuten und den gesetzli-
chen Vorschriften. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 135.)
60. — unter welchen Beschränkungen die Vorschriften
über solche (Tit. VI. u. VII. der Gew.-Ord.) durch
Ortsstatuten mit Genehmigung der Ministerien abge-
ändert werden können. (ebend. S#. 168 — 170.) 73. 74.
— von Innungsgenossen, deren Aufnahme, Ausbildung
und Betragen beaufsichtigen die Innungen. (ebend. §. 104.)
60. — Beaufsichtigung deren Beschäftigung und Be-
handlung durch die Ortspolizeiobrigkeit. (ebend. §S. 136.)
66. — Nachholung des von dens. versäumten Schul-
und Religionsunterrichts. (ebend. §. 136.) 67. — Schlich-
tung von Streitigkeiten zwischen deus. und ihren selbst-
ständigen Gewerbetreibenden. (ebend. §. 137.) 67. —
Verhältnisse, Rechte und Pflichten ders. zu ihren Ar-
beitsherren. (ebend. 9§. 138—144.) 67. 68. — Auflö=
sung des Verhältnisses ders. durch vorherige gegenseiige
vierzehntägige Aufkündigung. (ebend. §. 139.) 6
wann eher solche ohne letztere erfolgen kann. hen. 88.
140. 141.) 67. 68. — Ausstellung von Zeugnissen für
bies. (ebend. §. 142.) 68. — haben zum Wandern keine
Verpflichtung. (ebend. §. 143.) 68. — wandernde, haben
auf besondere Unterstützung seitens der Gewerbegenos-
sen keinen Anspruch. (ebend. §. 143.) 68. — deuf. ist
die Beibehaltung oder Errichtung besonderer Verbindun-
gen und Lasen zu Furseien Unterstitzung gestattet.
(ebend. §. 144.) 68. — Verabredungen unter Gewer-
betreibenden 2 beren gemeinsamer Entlassung obder
Zurückweisung sind strafbar. (ebend. §. 181.) 76. —
Strafbarkeit der Gehülfen für groben Ungehorsam, be-
harrliche Widerspenstigkeit, Einstellung der Arbeit, Ver-
abredungen und Verbindungen unter einander. (ebend.
S§ 182 —184.,) 76. 77. — der Apotheker und Kauf-
leute, s. diese.
Gewerbeinstitut, technisches, dessen Prüfungszeug-
nisse sind als genügender Nachweis der Befähigung zur
Aufnahme in gewisse Imangt anzusehen. (Gew.-Ord.
v. 17. Jam. 45. . 108.) 6
Sachregister.
1845.
Gewerbe-Konzessionen, deren Ertheilung für ge-
werbliche Anlagen und den Betrieb gewisser stehender
Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. 88. 26 —3.)
46—32. — Fristbestimmungen für deren Benutzung.
(ebend. §§#. 00 — 68.) 53. 54. — Zurücknahme ders.
für gewerbliche Anlagen wegen überwiegender Nach-
theile und Gefahren für das Gemeinwohl, mit und resp.
ohne Entschädigung. (ebend. S§s. 69. 70.) 54. — wann
eher solche den Gewerbetreibenden von der Verwaltungs-
behörde wieder entzogen werden können. Cebend. §. 71.)
54. — Verfahren bei Zurücknahme derselben und Rekurs
gegen den darüber ausgefertigten Regierungsbescheid.
(ebend. §S. 72 — 74.) 54. 55. — Verlust ders. wegen
begangener Verbrechen und Vergehen. (ebend. 88. 173.
174. 189.) 75. 78. — Sctrafbarkeit des Gewerbe-
betriebes ohne Konzessson. (ebend. §. 177.) 75. f. —.
Strafanwendung auf Stellvertreter im stelbstständigen
Gewerbebetriebe. (ebend. S#. 179. 188.) 76. 77. 7S.
— zu gewerblichen Anlagen oder zum Betriebe von
Gewerben, alle Berechtigungen, solche zu ertheilen, wer-
den aufgehoben. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 2.)
41. — in wie fern dafür Entschädigung zu gewähren
ist. (G. v. 17. Janr. 45. SS. 1—6.) 79. 80. — Er-
mittelung und Leistung der letztern. (ebend. §§s. 25—28.)
84. 85.
Gewerbeordnung, allgemeine, v. 17. Jannar 45.
S. 41—78.
Tit. I. Aufhebung bestehender Leschränkunzen des Gewerbe.
betriebes. Gs. 14—13.)4
Tit. 1I. B g triebes 66 14—58.) 44—52
J. allgemeine Bestimmungen. (ss. 16—25.) 44. 45.
II. Erfordernisse besonderer polizeilicher Genehmigung.
(S. 26.) 46.
1. Gewerbliche Anlagen, welche einer besondern
polizeilichen Genehmigung bedürfen. (ss. 27—.
41.) 46—49.
2. Gewerbetreibende, welche eben dergl. bedürfen.
(ss. 42—53.) 49—51.
3. Besondere Bestimmungen. (5s. 54—58.) 51. 52.
Umfang, Ausübung und Verlust der Gewerbebefug-
nisse. (66. 59—74.) 52—55.
Marktverkehr. (6#. 75—87.) 55—37.
Taxen. (§S. 88—93.) 57—93.
*“* von Gewerbetreibenden. (Ss. 94— 124.)
586—64.
I. Bestehende Innungen. (66. 914—100.) 68. 59.
II. Neue Innungen. (§#. 101—124.) 59—64
1. Innungen, bei denen die Mitgliedschaft von
einer besondern Aufnahme abhängig ist. (88.
101—117.) 59—63.
2. Innungen, bei denen eine besondere Aufnahme
nicht erforderlich ist. Gs. 118—124.) 63. 64.
Tit. VII.
Tit. III.
Tit. IV.
Tit. V.
Tit. VI.