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Glashütten, zu deren Anlegung bedarf es einer besondern
polizeilichen Genehmigung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
K. 27.) 46. — Verfahren mit Gesuchen um die Erthei-
lung der letztern. (ebend. SS. 28—36.) 40—48. — Frist-
bestimmung für deren Benutzung. (ebend. Ss.# 60 —68.)
53. 54. — Untersagung der letz. (ebend. Ss. 09. 70.) 54.
Glockengießer „, Befuguiß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45.) Iö. 131—133. 162—107.) 65. 66.
72. 73. — in wiefern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. §#§. 108. 132.) 61. 66.
Goldmünzen, der sämmtlichen Zollerveinsstaaten, deren
Annahme bei den Zollgefällen. (Zolltarif v. 10. Oktbr.
45.) 654. — (. auch Friedr. dor.
Gondeln, polizeiliche Exlaubniß zu deren gewerbsweisen
öffentlichen Bereithaltung. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45.
G. 49.) 51. — Verfahren bei verschulbeter Zurücknahme
ders. (ebend. §§. 71—74.) 54. 55. — Ausstellung von
Tayen für solche. (ebend. §. 92.) 68.
EGrenzämter, Waarenabfertigung von denselben unter
Begleitschein -Kontrolle nach Orten, wo sich ein Haupt-
Zoll- oder Haupt-Steueramt oder eine andere kompetente
Hebestelle besindet. (olltarif v. 10. Oktbr. 45. VII. c.)
652. 633.
Grobschmiede, Befugniß und Befähigung ders. zur
Haltung von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung
und Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord.
v. 17. Janr. 45. 9#. 131— 133. 102— 107.) 65. 66.
72. 73. — in wiesern von letzterer entbunden werden
kann. (ebend. 88. 108. 132.) 61. 66.
Grundakten, durch Brand in dem Jahre 1844. zu
Medebach vernichtet, Anordnungen für deren Wiederher-
stellung. (A. K. O. v. 11. Juli 45.) 501.
Grundbesitzer, Verfahren, wenn solche zur Berichtigung
ihres Besitztitels nach Maßgabe der Order v. ö. Oktbr. 33.
angehalten werden müssen. (G. v. 7. März 45. §. 6.) 101.
Grundgerechtigkeiten, auf Grundstücken ruhend, von
welchen bei Besitzveränderungen ein gewisses Laudemium
entrichtet werden muß, Berechnung des letztern, nach Ab-
lösung der erstern, in späteren Entrichtungsfällen. (Dell.
v. 25. Apr. 45.) 243.
Grundsteuer, deren Vertheilung bei Parzellirungen von
Gnuntstücken nach den darüber bestehenden Grundsätzen.
(G. v. 3. Jam. 45. §S. 11.) 28. — desgl. bei neuen
Anstedelungen. (ebend. §. 26.) 30. — (und Beischläge
au derselben.) — deren exekutivische Beitreibung in der
Provinz Westphalen. (V. v. 30. Juni 45. J. 1. Nr. 1.) 444.
Grundstener-Kataster, exekutivische Beitreibung der bei
dems. vorkommenden Fortschreibungs-, Vermessungs-und an-
deren Gebühren. (V. v. 30. Juni 46. §. 1. Nr. 2.) 445.
Sachregister.
1845.
Grundstücke, allgemeine Bestimmungen über deren Zer-
theilung oder Zerstückelung, für die Provinzen Preußen,
Brandenburg und Pommern (mit Ausschluß von Neu-
Vorpommern), sowie für die Provinzen Schlesien, Posen
und Sachsen. (A. K. O. u. G. v. Z. Janr. 45.) 24.
25—30. 32. — bei welchen Grundstücken die in den
88. 2—4. enthaltenen Bestimmungen keine Anwendung
finden. (ebend. 88. 1. u. 5.) 25. 26. — in wiefern deren
Subhastation bei Erekutionsvollstreckungen wegen öffent-
licher Abgaben und Steuern in der Provinz Westphalen
stattfinden kann. (V. v. 30. Juni 45. §Ss§. 10. u. 34.)
447. 455. — Verfahren bei deren Veräußerung oder
Aukauf für Gemeinden in der Rheinprovinz. (Gemeinde-
Ord. .. 23. Juli 45. S§. 95. u. 90.) 540. 517. —
pfandschaftliche, in Altpommern, s. Pfandverträge. — s.
auch Gemeindegrundstücke.
Grüneberger Kreis, Befreiung der Eingesessenen des
demselben zugewiesenen Theils des Krossenschen Rreises
von dem Oderbrückgelde zu Krossen. (A. K. O. v. 16.
Mai 45.) 422.
Gumbinnenscher Regierungsbezirk, s. Feuersozictäts-
Reglements (Städte), desgl. Regierungen.
Gürtler,, Befugniß und Besähigung ders. zur Haltung
von Lehrlingen durch Beitritt zu einer Innung und Ab-
legung der vorgeschriebenen Prüfung. (Gew.-Ord. v. 17.
Janr. 45. 9, 131—133. 102—167.) 65. 60. 72. 73.
— in wiefern von letzterer entbunden werden kann. (ebend.
88. 108. 132.) 61. 66.
Gutachten, von Sachverständigen vernommen, deren
Beachtung seitens des Revisionskollegiums für Landes-
kultursachen. (V. v. 22. Novbr. 44. J. 10.) 21. — der
§S. 31. der Verord. v. 20. Juni 17. und der F. 14. der
Verord. v. 30. Juni 34. treten in jener Beziehung außer
Anwendung. (ebend. §. 10.) 21. — der betreffenden Ver-
waltungsbehörden über Gegenstände von landespoltzeili-
chem oder staatswirthschaftlichem Interesse, deren Einho-
lung seitens des Revisionskollegiums für Landeskultur-
sachen, bei obwaltenden Bedenken. (ebend. §. 12.) 22.—.
der Generalkommissionen oder Spruchkollegien über die
Ausführung einzelner Gegenstände der Auseinandersehn-
gen noch vor der Entscheidung zweiter Instanz. (ebend.
§. 6.) 20. — sachverständige, deren Abgabe von den
Immungen oder deren Vorstehern in Augelegenheiten ihrer
Gewerbe. (Gew.-Ord. v. 17. Janr. 45. §. 123.) 64.
Güter (Landgüter), s. Rittergüter.
Güterbestätiger, deren Geschäfte dürfen nur von den
als solche konzessionirten Personen betrieben werden. (Gew.=
Ord. v. 17. Janr. 45. J. 52.) 51. — Befähigung, Zahl
und Betrieb ders. nach bisherigen oder noch zu erlasseuden
Vorschriften. (ebend. §. 53.) 51. — Stellvertretung für
bies. (ebend. §. 63.) 53. — Verfahren ber verschuldeter
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