Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1845. (36)

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bis 1 bis.5 bis über 
1 Rtlr. 5 Riülr. 50 Relr..50 Rtlr. 
  
B. Andere Kosten. 23- 1 I . 
7) Gebühren der bei einer Pfändung 
zugezogenen Zeugen 2 213 5 
8) Gebühren des Aufbewahrers von 
Mobiliareffekten, täglich... 112 3 5 
9) Gebühren des Hüters von Früchten 
auf dem Halme, täglicb. 1 3 5 
Zu 8 und 9 werden, wenn die 
Aufbewahrung oder Obhut län- 
ger als acht Tage dauert, von 
dem neunten Tage an nur die 
halben Gebühren bewilligt. 
Die Gebühren können dagegen, 
wenn mehr als zehn zerstreut lie- 
gende Parzellen zu beaufsichtigen 
sind, um die Halfte, und wenn 
mehr als zwanzig zerstreut lie- 
gende Parzellen zu beaufsichtigen 
#d, um das Hopperlt erhöht 
werden. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Sanssouci, den 30. Juni 1845. 
Friedrich Wilhelm. 
Prinz von Preußen. 
v. Boyen. Mühler- v. Nagler. Rother. Eichhorn. v. Thile. 
v. Savigny. Frh. v. Bülow. v. Bodelschwingh. Gr. zu Stolberg. 
Gr. v. Arnim. Flottwell. Uhden. 
 
	        
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