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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 21. —
(Nr. 2590.) Allerhöchste Genehmigungs= und Bestaͤtigungsurkunde, die Vereinigung der
Berlin-Frankfurter mit der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft
betreffend, vom 27. Juni 1845.
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Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen r. #.
N zwischen der Berlin-Frankfurter und der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahngesellschaft, nach Inhalt der Uns vorgelegten Verhandlungen der
Generalversammlung der ersigedachten Gesellschaft vom 14. Dezember 1844.
und 27. Januar 1845. und der letztgedachten Gesellschaft vom 17. April 1845,
ein Vertrag wegen Vereinigung beider Gesellschaften in der Art abgeschlossen
worden ist, daß die Berlin-Frankfurter Eisenbahngesellschaft als selbststandige
Gesellschaft zu besiehen aufhören und ihr gesammtes Vermögen mit allen
Rechten und Verbindlichkeiten dem Vermögen der Niederschlesisch-Märkischen
Eisenbahngesellschaft zugeschlagen und einverleibt werden soll, und daß dagegen
die Stammaktien der Berlin-Frankfurter Eisenbahngesellschaft im Kapitalbetrage
von 2,200,000 Rthlr. zum Kurse von 102½ Prozent in Prioritatsaktien der
Nedderschlesisch-Marlichen Eisenbahngesellschaft umgeschrieben, auch zur Ab-
lösung der gekündigten Prioritätsaktien, welche von jener Gesellschaft auf
Grund des unterm 17. Oktober 1842. bestatigten Statutnachtrages zum Ka-
pitalbetrage von 600,000 Rthlr. emittirt sind, von der Niederschlesisch-Märki-
schen Eisenbahngesellschaft Prioritätsaktien zu eben dem Betrage emittirt werden
sollen, wollen Wir hiermit zu diesem Vertrage Unsere Zustimmung ertheilen.
Insbesondere wollen Wir demgemäß hierdurch die beschlossene Auflösung der
Berlin-Frankfurter Eisenbahngesellschaft, so wie die Erhöhung des Grund-
Kapitals der Niederschlesisch Rärkuichen Eisenbahngesellschaft um den Betrag
von 4,175,000 Rthlr. genehmigen und den Plan für die Emission von 50,00
Stück Prioritätsaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft zum
Kapitalbetrage von 4,175,000 Rehlr., wie solcher nach Inhalt der Anlage
fesigeslellt worden ist, als einen Nachtrag zu dem Statute dieser Gesellschaft
hiermit beslätigen.
Jahrgang 1845. (Nr. 2390.) 65 Die
Ausgegeben zu Berlin, den 25. Juli 1845.